sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie einen Erfüllungsanspruch haben, da der Rücktritt wohl noch nicht erklärt wurde.
Insofern können Sie Herausgabe eines „echten“ Gerätes verlangen und einklagen.
Alternativ könnte natürlich auch die Rückzahlung des Geldes nach einer entsprechenden Erklärung verlangt werden.
Gerne übernehme ich auch Ihre Vertretung, lassen Sie mir in diesem Fall bitte alle Unterlagen zukommen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Guten Tag Herr Steiningen,
vielen Dank für die Nachricht.
Ich schicke Ihnen alle Dokumente Heute raus und bitte Sie den Fall zu übernehmen.
Sie benötigen bestimmt eine Vollmacht von mir? Bitte zufaxen:*****
Wie funktioniert das, wenn es zur eine Gerichtverhandlung kommt und Sie zur der gerichttermin müssen? den es muss doch dann in Zwickau oder Bremen sein.
Besten gruß
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Eine Vollmacht können Sie unter
www.anwalt-for-you.de
herunterladen, ich sende Ihnen ebenfalls eine kommentarlos per Fax.
Nach Übermittlung der Unterlagen werde ich mich bei Ihnen melden. Eine Gerichtsverhandlung kann im Übrigen im schriftlichen Verfahren stattfinden oder ein Kollege kann aus Kostengründen den Termin wahrnehmen. Hierüber werde ich Sie noch unterrichten.