Schwangerschaft während der Einbürgerung und Einbürgerungszusicgerung

12. März 2020 14:40 |
Preis: 25,00 € |

Ausländerrecht


Guten Tag.

Ich bin noch ein ukrainischer Staatsbürger. Ich habe bereits die Einbürgerungszusicherung in den deutschen Staatsverband und die Entlassung aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit ist am laufen. Die Entlassung selber dauert ci. 1 Jahr, ich habe den Prozess erst vor paar Wochen angefangen.

Auf der Einbürgerungszusicherung stand, dass ich über Änderungen meiner Verhältnisse melden muss, z.B. ich muss über die Geburt eines Kindes benachrichtigen.

Jetzt besteht die Möglichkeit, dass meine Freundin, die in Ecuador wohnhaft ist - sie ist auch eine Ecuadorianerin - schwanger ist.

1) Soll ich die Behörde in diesem Falle informieren, sogar wenn sie in Ecuador wohnt und das Baby erst dort geboren wird? Oder soll ich die Behörde erst nach der Geburt des Kindes informieren, wie es eigentlich in der Aufklärung zur Einbürgerungszusicherung steht?

2) wie wirkt es auf meine Einbürgerungszusicherung? Was mein ankommen angeht, verdiene ich knapp 2000 Euro Netto im Monat und bin fest angestellt. Wenn ich meine Freundin und mein Kind zu mir holen will, reicht dieses Einkommen für die Beibehaltung meiner Einbürgerungszusicherung?

3) wie soll ich am liebsten vorgehen, falls meine Freundin schwanger ist, sodass ich meine Einbürgerungszusage nicht verliere?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie ein Mann sind.

Die Meldung der bloßen Schwangerschaft Ihrer Freundin ist nicht erforderlich, da dadurch keine Statusänderungen eintritt (Vater) und auch kein Anspruch auf Kindesunterhalt entsteht.

Ein Einkommen von 2.000€ netto reicht grundsätzlich als Familieneinkommen aus.

Ich empfehle, den Nachzug Ihrer Freundin nicht während des laufenden Einbürgerungsverfahrens zu betreiben, und auch nicht zu heiraten, um keine Statusänderungen zu erhalten (von ledig auf Verheiratet).

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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