12. September 2005
|
22:31
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail: info@glatzel-partner.com
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung nach der Rückkehr aus dem Ausland ist problematsich.
Grundsätzlich bestehen keine Zugangsprobleme, wenn bei Rückkehr aus dem Ausland eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird.
Allerdings ist der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung an die Erfüllung von Vorversicherungszeiten gebunden (§ 9 Abs. 1 SGB V). Hier sieht das Gesetz für den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erleichternde Sonderregelungen vor:
Keine Zugangsprobleme bestehen i.d.R. nicht bei Personen, die beschäftigt waren in Staaten der Europäischen Gemeinschaft, des Europäischen Wirtschaftsraums oder Staaten, mit denen entsprechende Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurden. Hier werden die Versicherungszeiten bei den ausländischen Sozialversicherungsträgern von den gesetzlichen Krankenkassen als Vorversicherungszeiten berücksichtigt. In Ihrem Fall kommt es daher darauf an, ob ein solches Abkommen abgeschlossen worden ist. Dieser Punkt bedarf einer genaueren Prüfung und kann im Rahmen einer Erstberatung nicht pauschal beantwortet werden. Waren Sie früher freiwillig versichert, so stellt sich hier auch die Frage, ob Sie Ihre Mitgliedschaft im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung aufrechterhalten haben, d.h. eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben. Sollte dies der Fall sein, so werden Sie auch in einem solchen Fall keine Probleme haben. Ferner müsste geklärt werden, ob Sie Ihre Krankenversicherung überhaupt vorher gekündigt hatten. Da es zur genauen Beantwortung Ihre Frage auf genaue Angaben ankommt, rate ich Ihnen einen Anwalt mit einer genaueren Prüfung zu beauftragen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anhaltspunkten jedoch weitergeolfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.