20. März 2025
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06:14
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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die fehlende Rechtsmittelbelehrung macht den Haftbefehl nicht ungülftig.
Aber die Einspruchsfrist verlängert sich dann auf ein Jahr.
Sie müssten also Einspruch einlegen.
In der Begründung müssten Sie dann auf die fehlende Rechtsmittelbelehrung hinweisen, damit der Einspruch nicht als verfristet gewertet wird.
Mit freundlichen GRüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle