eingangs möchte ich festhalten, dass eine abschließende Beratung ohne eine Einsicht in die entsprechenden Unterlagen und Verträge nur schwer möglich ist. Soweit ich Ihre Frage richtig verstanden habe, betrifft diese wohl weniger rechtliche Aspekte. Gerne möchte ich zunächst einmal den Sachverhalt - so wie ich ihn verstanden habe - kurz zusammenfassen.
Sie haben das gegenständliche Fahrzeug ursprünglich vom „Verkäufer 1" gekauft. Im dortigen (damaligen) Kaufvertrag stehen im ersten Eintrag Sie selbst und unter dem Punkt „a. Anzahl der Vorhalter" steht eine „0". Daher gehe ich davon aus, dass der „Verkäufer 1" also der Erstbesitzer des (vermutlich neuen) Fahrzeugs war.
Im Fahrzeugbrief steht aktuell unter dem Punkt „1. Anzahl der Vorhalter" eine „1". Daher gehe ich davon aus, dass die „1" den „Verkäufer 1" bezeichnet.
Damit dürfte das Fahrzeug derzeit bei Ihnen in zweiter Hand sein. Nun möchten Sie das Fahrzeug verkaufen. Ihre konkrete Frage betrifft nun den Kaufvertrag zwischen Ihnen als „Verkäufer 2" und dem neuen Käufer („Käufer 2"). Nach alledem müssten Sie im gegenständlichen Kaufvertrag konsequenterweise unter dem Punkt "Anzahl der Vorbesitzer" eine „1" eintragen. Weshalb dort eine „2" eingetragen werden sollte, erschließt sich mir nach Ihrer Sachverhaltsschilderung und meiner entsprechenden Zusammenfassung nicht.
Sollte ich Sie falsch verstanden haben, so bitte ich höflich um eine kurze Info im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit einem Dank für das mir entgegengebrachte Vertrauen
mit freundlichen Grüßen
Oliver Daniel Özkara
Rechtsanwalt
Guten Abend Herr Özkara,
doch der rechtliche Aspekt ist für mich wichtig.
jetzt bin ich noch mehr durcheinander. Also Ich hatte mir ein Fahrzeug gekauft was einen Besitzer hatte (es war davor Neu wurde direkt im VW Werk bestellt) also in der Zulassungsbescheinigung Teil II steht: z.B. Max Mustermann in seinen Feld unter Punkt (1): Anzahl der Vorbesitzer 0 (wurde ja bei VW bestellt), dann hatte ich den Wagen gekauft im 2 Feld stehe also ich und im meinen Feld bei (1) Anzahl der Vorbesitzer 1. Ich möchte jetzt meinen Wagen verkaufen. In meinen Kaufvertrag trage ich mich ja als Käufer ein + der neue Käufer also Daten, Anschrift etc. ein. In meinen Kaufvertrag steht ein Feld „ Anzahl der Vorbesitzer" darf ich da 1 eintragen (ich habe vor eine 1 einzutragen, möchte aber wissen, ob das gesetzlich so ok ist) ich bin ja eigentlich der 2 Besitzer, aber als „Vorbesitzer" sehe ich in meinen Augen den ersten Käufer und nicht mich.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, mit deren Beantwortung ich hoffentlich alle Unklarheiten ausräumen werde.
Im Grunde haben Sie mich völlig richtig verstanden und wir meinen beide dasselbe. Ich verstehe den Sachverhalt auch so, dass Sie der zweite Besitzer sind. Bei dem Weiterverkauf sollte es dann also einen Vorbesitzer geben, nämlich Ihren damaligen Verkäufer. Insgesamt sind drei Personen hier im Spiel:
1. der ursprüngliche Verkäufer, von dem Sie das Fahrzeug gekauft haben,
2. Sie selbst und
3. Ihr jetziger Käufer.
Somit hat das Fahrzeug beim Verkauf einen VOR-Besitzer, nämlich den ursprünglichen Verkäufer. Sie selbst treten beim Verkauf ja nicht als VOR-Besitzer auf, sondern als Verkäufer. Um etwaige Unklarheiten zu vermeiden, empfehle ich Ihnen allerdings – etwa handschriftlich – auf dem Vertrag die genauen Vorbesitzer-Verhältnisse darzustellen. So sollten Sie dann rechtlich abgesichert sein.
Sollten wider Erwarten noch Unklarheiten bestehen, so biete ich Ihnen gerne an, mich diesbezüglich per E-Mail zu kontaktieren.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und verbleibe
mit den besten Grüßen
Oliver Daniel Özkara
Rechtsanwalt