25. Juli 2016
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22:38
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider sind die Cancen sehr schwer zu schätzen. Ein solcher Fall ist noch nicht in der Rechtsprechung vorgekommen.
Im Hinblick auf die Zusicherung der Klinik, dass ein Kinderarzt vor Ort sein wird und dessen Fehlen im Aschluss stellt definitiv eine Vertragsverletzung dar. Diese Zusicherung müssen Sie aber Anhand von Zeugen bzw. Unterlagen beweisen können.
Ich finde auch die Äußerung des Arztes, dass kein Kinderarzt kommen werde und die Entbindung in der Klinik ihr eigenes Risiko sei, sehr grenzwertig. Damit hat er Sie leztendlich dazu gezwungen das Klinikum zu wechseln, obwohl Ihr Zustand dies im Grunde nicht mehr erlaubt hat. Auch für diese Äußerung sind Sie beweisbelastet.
Ferner müsste die Frage gestellt werden, ob bei dem Organfehler Ihrer Tochter überhaupt die Anwesenheit des Kinderarztes erforderlich ist. Hierzu müsste ein Sachverständiger befragt werden oder ärztliche Berichte vorliegen. Leider kann ich eine so spezielle Frage nicht beantworten.
Grundsätzlich wäre aber ein Schmerzensgeld aufgrund der eingetretenen Ereignisse denkbar.
Was die Höhe des Schmerzensgeldes betrifft, so muss zum einen die zeitliche Dauer des Klinikumwechsels, sowie Ihr psychischer Zustand aufgrund der begründeten Sorge um das ungeborene Kind berücksichtigt werden.
Sie sollten zunächst den angebotenen Fahrtkostenaufwand entgegennehmen, allerdings keine Verzichtserklärungen unterschreiben. Sodann sollten Sie meines Erachtens, das Krankenhaus auffordern, Ihnen ein Schmerzensgeld in Höhe von etwa 1.500 € zu zahlen.
Sollte dieser die Schmerzensgeldzahlung ablehnen, müssen die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens anhand der vorhandenen Beweise genau geprüft werden.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Evgen Stadnik