Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Diese Frage ist nicht ohne weitere Prüfung zu entscheiden. Letztlich ist davon auszugehen, dass solche Fälle vor Gericht landen.
Zunächst einmal wären hier genau die vertraglichen Regelungen zu untersuchen, ob und inwieweit es sich tatsächlich um eine Eigenleistung handelt und vor allem, ob sich der Bauträger hier von seiner Haftung hinsichtlich Überwachung frei gezeichnet hat und, ob er das überhaupt konnte, sprich, ob eine solche Regelung überhaupt wirksam wäre.
Die Rechtsprechung geht eher davon aus, dass das nicht so einfach möglich ist. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Auch wäre zu untersuchen, wer wann auf der Baustelle war und was dabei geprüft wurde.
Ich hoffe Ihnen im Rahmen dieser online Beratung weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Diese Frage ist nicht ohne weitere Prüfung zu entscheiden. Letztlich ist davon auszugehen, dass solche Fälle vor Gericht landen.
Zunächst einmal wären hier genau die vertraglichen Regelungen zu untersuchen, ob und inwieweit es sich tatsächlich um eine Eigenleistung handelt und vor allem, ob sich der Bauträger hier von seiner Haftung hinsichtlich Überwachung frei gezeichnet hat und, ob er das überhaupt konnte, sprich, ob eine solche Regelung überhaupt wirksam wäre.
Die Rechtsprechung geht eher davon aus, dass das nicht so einfach möglich ist. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Auch wäre zu untersuchen, wer wann auf der Baustelle war und was dabei geprüft wurde.
Ich hoffe Ihnen im Rahmen dieser online Beratung weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller
23. Mai 2021 | 19:57
Sehr geehrte Frau Draudt, verstehe ich Sie richtig, dass daher in solchen Fällen eine außergerichtliche Einigung/Schlichtung unter den beteiligten Parteien sinnvoll sein kann, damit nicht der (lange und kostenintensive) Rechtsweg bestritten werden muss?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
24. Mai 2021 | 08:43
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn das zur Zufriedenheit aller möglich ist, kann es durchaus Sinn machen.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt Rechtsanwältin