Schenkung oder Erbschaft - was stimmt?

| 3. Juli 2013 17:45 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Schenkung unter Lebenden oder Erwerb von Todes wegen

Vor ca. 4 Wochen habe ich ein neues Auto von einer Freundin als Geschenk erhalten.
Ich habe es auf meinen Namen angemeldet, stehe also im Fahrzeugbrief und zahle auch
die Steuern. Diese Schenkung wurde auch schriftlich dokumentiert.
Da sie nun verstorben ist, wurde mir ihr Testament zugesandt.
In diesem Testament steht, dass ich genau dieses Auto geerbt hätte.
Die Frage ist nun, soll ich es als Schenkung oder als Erbe dem Finanzamt melden.
So wie ich es sehe, sind die Steuern gleich hoch.
Der Wagen war übrigens ein paar Tage auf ihren Namen zugelassen.
Kann ich , dadurch das ich Zweitbesitzer bin, die Steuerlast reduzieren?

-- Einsatz geändert am 03.07.2013 17:53:36
3. Juli 2013 | 18:50

Antwort

von


(1622)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail: RA@RA-Peter-Eichhorn.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage beantworte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt.

Da Sie das Fahrzeug zu Lebzeiten der Freundin (§ 7 Abs. 1 S. 1 Erbschaftsteuergesetz [ErbStG]) als Geschenk erhalten haben und die Schenkung auch vollzogen wurde, gehört es nicht zur Erbmasse.

Es fällt damit hinsichtlich des Fahrzeugs Schenkungssteuer an, soweit der Freibetrag von 20.000 € überschritten wird (§§ 15, 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG)

(Unabhängig davon ist der Sachverhalt mit dem Testament zu bewerten. Die Tatsache, dass Sie das Fahrzeug erhalten soll(t)en, würde Sie nicht automatisch zum Erben im Sinne des BGB machen. Es könnte Sie hier um ein Vermächtnis handeln.)

Für die Schenkungssteuer ist es nicht relevant, dass Sie Zweitbesitzerin des Fahrzeugs sind.

Bei Fragen machen Sie bitte von der kostenlosen Nachfragefunktion Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 5. Juli 2013 | 06:30

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