Schenkung geldwerter Vorteil

3. August 2021 23:42 |
Preis: 70,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,
Ich habe eine Frage zum geldwerten Vorteil bei einer Schenkung. Speziell um eine mögliche Steuer meines Vaters.

Meine Mutter möchte mir das Haus und das Grundstück schenken.
Ich bin der einzige Sohn.
Im Grundbuch steht nur meine Mutter, mein Vater nicht. Beide sind verheiratet.
Bei der Übertragung gibt sich meine Mutter und meinem Vater ein lebenslanges Wohnrecht.

Ich habe jetzt mit einem Steuerberater gesprochen und mit dem Finanzamt Abteilung für Schenkungssteuer.
Beim Gespräch mit dem Finanzamt kam zum Schluss raus das wohl zwei Vorgänger notwendig sind.
Aussage vom Finanzamt war, das sie eine Schenkung sehen, wenn wir nur ein Vorgang durchführen.
Damit meine ich: Meine Mutter schenkt mir das Grundstück und gibt sich und meinem Vater Wohnrecht. Da das Grundstück zurzeit nicht im Besitz meines Vaters ist, ist dies als Schenkung von mir an meinen Vater zu sehen und damit steuerpflichtig. Um dies zu verhindern müssen zwei Vorgänge erfolgen. Laut der Aussage des Finanzamtes fällt keine Steuer an, wenn vorher mein Vater ein Wohnrecht erhält.

Jetzt hat die Notar-Angestellte uns folgendes geschrieben:
Ihr Steuerberater/Finanzamt hat Recht, wenn Ihr Sohn Ihrem Mann ein Wohnungsrecht einräumen würde.
Unsere Übertragungsverträge sind aber so gestaltet, dass Sie sich und Ihrem Mann bei der Übertragung auf Ihren Sohn ein Wohnrecht vorbehalten, Sie bestellen also dieses Wohnrecht und nicht Ihr Sohn.

Sie machen dies sehr oft und sind sich 1000% sicher. So sie Aussage.
Für mich macht die Aussage Sinn aber wurde vom Steuerberater und Finanzamt verunsichert.

Jetzt möchte ich mir eine vierte Meinung von Ihnen einholen was nun richtig ist.
Sie haben die gleichen Informationen wie ich dem Steuerberater und Finanzamt gegeben habe.

Die Freibeträge sind mir bewusst. Da das Grundstück weniger als 400000 Euro Wert ist, sollte es keine Probleme geben.
Ich habe nur Angst das mein Vater einen geldwerten Vorteil zahlen muss, weil der Freibetrag von mir zu meinem Vater viel geringer ist.
Deshalb die Frage: Kann meine Mutter die Übertragung in einem Vorgang abwickeln ohne Angst zu haben das ein geldwerter Vorteil an meinen Vater erhoben wird (so wie es der Notar vor hat) oder sind wirklich zwei Vorgänge notwendig?
4. August 2021 | 00:07

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne möchte ich Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist es sowohl möglich ein Wohnungsrecht (schenkweise) zuzuwenden, als auch sich vor der Übertragung ein Wohnungsrecht vorzubehalten. Der richtige Weg - so hat es der Notar skizziert - ist der, dass sich Ihre Mutter ein Wohnungsrecht vorbehält und Ihnen den belasteten Grundbesitz überträgt. Das Wohnungsrecht reduziert den Wert der Schenkung an Sie. Gleichzeitig mit dem vorbehaltenen Wohnrecht, könnte Ihre Mutter Ihrem Vater auch ein Wohnungsrecht zu wenden; nötig ist dies allerdings nicht. Ich würde grundsätzlich davon abraten und das Wohnrecht des Vaters erst mit dem Erbfall Ihrer Mutter entstehen zu lassen.

Ein schenkungssteuerliches Risiko besteht so jedenfalls nicht. Eine Zuwendung an Ihre Mutter/Ihren Vater läge nur dann vor, wenn Ihre Mutter Ihnen den unbelasteten Grundbesitz überträgt und Sie Ihren Eltern danach ein Wohnungsrecht zuwenden. Von dieser Vorgehensweise ist dringend abzuraten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt


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