13. Mai 2016
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12:07
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Erbschaften und Schenkungen zählen nicht zu dem Vermögen, welches die Eheleute durch gemeinsames Tun in der Ehe erwirtschaftet haben, sodass Ihre Frau nach einer Scheidung darauf kein Anrecht hat.
Was allerdings dazu zählt, sind beispielsweise Zinsen oder andere Wertsteigerungen, die von diesem Vermögen ausgehen, nicht jedoch die Hauptsumme selbst.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt