Scheidung/Erbe

13. Mai 2016 11:49 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Eine Nachfrage bitte:
Ich habe mit meinem Bruder ein Haus geerbt von unserer verstorbenen Mutter.
Mein Bruder zahlt mich mit 300.000 € aus.
Ich erhalte sodann das Geld.
Meine Frau lässt sich scheiden.
Hat Sie ein Anrecht auf das Geld?

LG
13. Mai 2016 | 12:07

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Erbschaften und Schenkungen zählen nicht zu dem Vermögen, welches die Eheleute durch gemeinsames Tun in der Ehe erwirtschaftet haben, sodass Ihre Frau nach einer Scheidung darauf kein Anrecht hat.

Was allerdings dazu zählt, sind beispielsweise Zinsen oder andere Wertsteigerungen, die von diesem Vermögen ausgehen, nicht jedoch die Hauptsumme selbst.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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