Sehr geehrte Ratsuchende,
gern nehme ich zu dem von Ihnen geschilderten Problem wie folgt Stellung:
Eine schnelle und kostengünstige Scheidung setzt voraus, dass Sie und Ihr Mann sich über sämtliche Ehescheidungsfolgen geeinigt haben. Diese sollten in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung fixiert werden (Ausschluss Unterhalt / Ausschluss Versorgungsausgleich / Ausschluss Zugewinnausgleich). In der Folge reicht es dann, wenn nur einer der Partner einen Anwalt beauftragt und Scheidungsantrag am zuständigen Familiengericht einreicht.
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
gern nehme ich zu dem von Ihnen geschilderten Problem wie folgt Stellung:
Eine schnelle und kostengünstige Scheidung setzt voraus, dass Sie und Ihr Mann sich über sämtliche Ehescheidungsfolgen geeinigt haben. Diese sollten in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung fixiert werden (Ausschluss Unterhalt / Ausschluss Versorgungsausgleich / Ausschluss Zugewinnausgleich). In der Folge reicht es dann, wenn nur einer der Partner einen Anwalt beauftragt und Scheidungsantrag am zuständigen Familiengericht einreicht.
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt