Scheidung von englischem Partner

8. August 2013 12:09 |
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Familienrecht


Nach Trennung vor einem Jahr von meinem englischem Ehemann, wollen wir beide die Scheidung. ( die Ehe bestand 9 Jahre) Er lebt in GB , ich in Deutschland, er bezieht Harz 4 in GB, ich ein Erziehergehalt. Mein Mann will keinen Versorgungsausgleich oder Unterhalt , ich auch nicht. In der 10 -jährigen Ehe wurde kein finanz. Gewinn erarbeitet. Es gibt kein Vermögen auf beiden Seiten.
wie kommen wir zu einer möglichst schnellen und insbesondere kostengünstigen Scheidung?
Sehr geehrte Ratsuchende,

gern nehme ich zu dem von Ihnen geschilderten Problem wie folgt Stellung:

Eine schnelle und kostengünstige Scheidung setzt voraus, dass Sie und Ihr Mann sich über sämtliche Ehescheidungsfolgen geeinigt haben. Diese sollten in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung fixiert werden (Ausschluss Unterhalt / Ausschluss Versorgungsausgleich / Ausschluss Zugewinnausgleich). In der Folge reicht es dann, wenn nur einer der Partner einen Anwalt beauftragt und Scheidungsantrag am zuständigen Familiengericht einreicht.

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Wundke
Rechtsanwalt
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