4. Dezember 2006
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11:13
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
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wenn Sie gemeinsame Kinder haben, dann haben Sie zunächst das gemeinsame Sorgerecht. Für einen Umzug benötigen Sie dann auch die Zustimmung des Vaters. Verbringen Sie das Kind ohne Zustimmung des MAnnes aus den USA, so ist die strafbar.
Lassen Sie sich scheiden, dann wird in der Regel eine Einigung über das Sorgrecht oder eine Entscheidung, wer das Sorgerecht erhält, notwendig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille