Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter Zugrundelegung des geschilderten Sachverhaltes wie folgt.
Grundsätzlich ist es nicht ausreichend, nach einem Unfall den Geschädifgten mittels eines Zettels über den Unfall zu informieren. Demnach ist rein tatbestandlich ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gegeben. Hier bietet es sich tatsächlich an, nachträglich Strafanzeige zu erstatten, um ggf.noch vorhandene Schäden am gegnerischen Fahrzeug zu dokumentieren und ggf. in einem späteren Zivilprozess verwenden zu können.
Die Versicherung hat Recht, dass Sie als Anspruchsteller beweispflichtig dafür sind, dass deren Versicherungsnehmerin den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat. In so weit ist es zunächst mehr als unglücklich, dass der entsprechende Zettel abhanden gekommen ist. Wenn jetzt die Gegenseite die Unfallverursachung negiert, sieht es in der Tat nicht gut für Sie aus. Hier kann dann ggf. das polizeilich ermittelte Schadensbild als Beweis herangezogen werden, so denn noch keine Beseitigung des Schadens erfolgte. Ggf. muss dann später auch noch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Es ist Ihnen dringend anzuraten, die Sache weiter anwaltlich bearbeiten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Ihre Frage beantworte ich unter Zugrundelegung des geschilderten Sachverhaltes wie folgt.
Grundsätzlich ist es nicht ausreichend, nach einem Unfall den Geschädifgten mittels eines Zettels über den Unfall zu informieren. Demnach ist rein tatbestandlich ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gegeben. Hier bietet es sich tatsächlich an, nachträglich Strafanzeige zu erstatten, um ggf.noch vorhandene Schäden am gegnerischen Fahrzeug zu dokumentieren und ggf. in einem späteren Zivilprozess verwenden zu können.
Die Versicherung hat Recht, dass Sie als Anspruchsteller beweispflichtig dafür sind, dass deren Versicherungsnehmerin den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat. In so weit ist es zunächst mehr als unglücklich, dass der entsprechende Zettel abhanden gekommen ist. Wenn jetzt die Gegenseite die Unfallverursachung negiert, sieht es in der Tat nicht gut für Sie aus. Hier kann dann ggf. das polizeilich ermittelte Schadensbild als Beweis herangezogen werden, so denn noch keine Beseitigung des Schadens erfolgte. Ggf. muss dann später auch noch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Es ist Ihnen dringend anzuraten, die Sache weiter anwaltlich bearbeiten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt