Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,
gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen Stellung und beantworte diese wie folgt:
1.Wer ist der Streitgegner (die deutsche Agency, die per Telefon und E-mail die Aufträge erteilt)
Streitgegner wäre jeweils Ihr Vertragspartner. Dies ist infolge der Auftragserteilung die deutsche Agency.
2.Wie wäre das Honorar für ein Mandat einzuschätzen ?
Ausgehend von einem Gegenstandswert in Höhe von 3 TEUR ergibt sich für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung ein übliches Honorar in Höhe von 245,70 EUR (1,3 Geschäftsgebühr) zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Dabei ist allerdings darauf hinzuweisen, dass das Honorar für die außergerichtliche Tätigkeit nunmehr gem. RVG frei verhandelbar ist.
Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche in Höhe von etwa 3000 EUR würde eine 1,3 Verfahrensgebühr in Höhe von 245,70 EUR sowie grds. eine 1,2 Terminsgebühr in Höhe von 226,80 EUR entstehen. Sollte es zu einem gerichtlichen Vergleich kommen, entstünde daneben eine Vergleichsgebühr in Höhe von 189 EUR. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht
sehr geehrter Rechtsratssuchender,
gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen Stellung und beantworte diese wie folgt:
1.Wer ist der Streitgegner (die deutsche Agency, die per Telefon und E-mail die Aufträge erteilt)
Streitgegner wäre jeweils Ihr Vertragspartner. Dies ist infolge der Auftragserteilung die deutsche Agency.
2.Wie wäre das Honorar für ein Mandat einzuschätzen ?
Ausgehend von einem Gegenstandswert in Höhe von 3 TEUR ergibt sich für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung ein übliches Honorar in Höhe von 245,70 EUR (1,3 Geschäftsgebühr) zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Dabei ist allerdings darauf hinzuweisen, dass das Honorar für die außergerichtliche Tätigkeit nunmehr gem. RVG frei verhandelbar ist.
Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche in Höhe von etwa 3000 EUR würde eine 1,3 Verfahrensgebühr in Höhe von 245,70 EUR sowie grds. eine 1,2 Terminsgebühr in Höhe von 226,80 EUR entstehen. Sollte es zu einem gerichtlichen Vergleich kommen, entstünde daneben eine Vergleichsgebühr in Höhe von 189 EUR. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht