Schaden an Leih-/Mietgerät

29. August 2012 15:36 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ein Bagger wurde für Gartenarbeit ausgeliehen von einem gewerblichen Vermieter.
Durch einen Unfall ist es zu einem Schaden an dem Gerät gekommen. Eine Zusatzversicherung wurde nicht abgeschlossen.
Wer haftet für den Schaden.
29. August 2012 | 16:45

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Zunächst muß man zwischen Leihe und Miete unterscheiden. Leihe ist die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache, während man bei der entgeltlichen Überlassung von Miete spricht.

Ich gehe davon aus, daß Sie für die Nutzung des Baggers ein Entgelt gezahlt haben. Damit liegt eine Miete des Baggers vor.


2.

Ist der Bagger beschädigt worden, haftet derjenige, der den Schaden verursacht und verschuldet hat.

Angenommen Sie haben bei der Nutzung des Geräts das Gerät beschädigt, haften Sie dem Vermieter gegenüber auf Schadenersatz.


3.

Auch wenn ein Dritter den Bagger während der Mietzeit beschädigt haben sollte, werden Sie gegenüber dem Vermieter haften. Allerdings könnten Sie Ihrerseits den Schädiger in Anspruch nehmen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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