summarisch Ihre Frage unter Ausschluss steuerrechtlicher ASpekte Ihrer Frage :
-Kann die Firma mich mit einem Schaden belasten der bei Fahrzeugrueckgabe nicht vorhanden war?
Nein, das kann Sie nicht, es sei denn es handelt sich um einen verdeckten Mangel, allerdings ist hier auch noch zu differenzieren. Wenn der Schaden jedoch objektiv nicht vorhanden war, dann kann er Ihnen natürlich nicht in Rechnung gestellt werden. Beachten Sie aber, dass Sie ein VEtragsverhältnis mit dem Vermieter nach IHrer Schilderung nicht eingegangen sind. Gut möglich wäre es ja dann, dass Ihr Vertragspartner als Subunternehmer, den Wagen beschädigt beim Vermieter abgegeben hat ?
-Ist die Firma nicht verpflichtet mir den Schaden zu beweisen und unverzueglich anzuzeigen?
Der Schaden hätte protokolliert werden müssen, das ist richtig.
Nach deutschem Recht wäre die Firma auch beweispflichtig.
-Hat die Mietwagenfirma das Recht meine Kreditkarte zu belasten auch wenn ich das Fahrzeug in gutem Zustand (Check-In-Report) zurueckgegeben habe?
Da Sie sich auf den Check-in-report berufen können, hat die Firma auch kein Recht für nicht dort festeghaltene Schäden die Kreditkarte ("Kaution") zu belasten, da der Wagen vertragsgemäß abgeliefert wurde.
-Was kann ich tun um mein Geld zurueckzubekommen? Ich bin davon ueberzeugt dass das Fahrzeug bei Rueckgabe in gutem Zustand und ohne Schaden war.
Anwaltlich die Sache durchsetzen gegenüber dem Vermieter, schreiben Sie mich einfach diesbeüglich an : info@ra-kleber.com
Daneben: Wenn sie den Wagen in Hong Kong angemietet haben, giult dortiges Recht, jedoch gelten ebenso die AGBs bei Anmietung, daher können die obigen Aussagen nur eine erste Orientierung sein und stehen unter dem Vorbehalt einer näheren Prüfung anhand des Mietvertrages und der übrigen Papiere sowie des Gutachtens.
gez.
RA Kleber
Im “Check-In-Report” ist ein kleiner vermerk “mini GS” was uebersetzt mini Gebrauchsschaden bedeutet. Eine Markierung ist in der Skizze auf dem “Check-In-Report” auf der rechten, unteren Ecke der Windschutzscheibe/Rahmen.
Kann sich die Vermieterfirma darauf berufen und das als Ursache fuer die gebrochene Windschutzscheibe angeben?
Der Vermerk "mini GS" läßt zumindest dem Vermieter ein Hintertürchen offen, doch es bleibt dabei, dass der Vermieter Ihnen den Schaden nachweisen muß. Ob ein Online Gutachten geeignet ist, diesen NAchweis zu führen müßte sich nach dortigem Recht und insbesondere den AGBs beurteilen lassen.
Ich würde IHnen vorschlagen, die Firma anwaltlich mit einem Anschreiben aufzufordern, den Schaden nachzuweisen.
Gruß,
RA Kleber