9. Februar 2005
|
20:59
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail: info@glatzel-partner.com
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Akteneinsicht muss ausreichend und in zumutbarer Weise gewährt werden. Allerdings richtet sich die Dauer der Überlassung der Akten und Unterlagen nach den Umständen des Einzelfalls.
Daher ist es mir nicht möglich, Ihnen einen konkreten Zeitraum für die Akteneinsicht zu nennen.
Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, da die Vernehmung des Beschuldigten vor der Polizei der Erforschung des Sachverhaltes dient. Hiebei ist auch darauf hinzuweisen, dass das Erscheinen vor der Polizei nicht erzwungen werden kann. Insoweit haben Sie mit keinen Maßnahmen zu rechnen. Jedoch kann die Vernehmung auch von der Staatsanwaltschaft durchgeführt werden. Diese kann mit einem Vorführungsbefehl, also zwangsweise, durchgesetzt werden.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.