22. Juni 2018
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08:38
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn hier der Darlehensnehmer nicht auf Ihre Mehrforderungen hinsichtlich der Ratenhöhe eingeht, könnten Sie schnell und günstig ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Den Mahnantrag kann man online ausfüllen und unterschreiben und dann an das Gericht senden.
Allerdings kann er auch mit einem Kreuz auf dem betreffenden Widerspruchsformular relativ einfach das Rechtsmittel des Widerspruches einlegen, ohne dass der begründet werden muss. Dann ging auf Ihren Antrag hin die Sache vor Gericht, wie bei einer Klage.
Letztere könnten Sie auch direkt erheben oder aber einen Anwalt vor Ort einschalten, der die komplette Zahlung des ausstehenden Restbetrages für Sie ein einklagt, wobei die Anwaltskosten wegen Verzugs ebenfalls ersatzfähig sind
Dann ist aber die Frage, ob mithilfe eines nach dem Mahnbescheid ergehenden Vollstreckungsbescheids oder einem Urteil als Vollstreckungstitel mehr im Rahmen der Vollstreckung herausgeholt werden kann, was überlegt werden sollte. Denn da gibt es auch entsprechende Pfändungsfreigrenzen. Das müsste abgeschätzt werden, sich dadurch realistischerweise die Ratenhöhe pro Monat erhöhen kann. Allerdings unterschätzen einige Schuldner ihre Leistungsfähigkeit und können mehr nach Recht und Gesetz zahlen beziehungsweise müssen es derart erledigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg