Rücktritt vom Mietvertrag VOR Unterzeichnung - Folgen?

| 17. Januar 2008 10:17 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


10:40
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Mietwohnung reservieren lassen, die von einem Makler angeboten wird. Vermieter ist ein großes Unternehmen. Ich muss dem Makler bis zum Wochenende mündlich zusagen, ob ich die Wohnung will. Wenn ja, wird er meinen Mietwunsch an den Vermieter weiterleiten, dann folgt Schufa-Prüfung usw. und den Mietvertrag werde ich in 2 bis 3 Wochen bekommen. Die Provision des Maklers muss ich erst nach Vertragsabschluss bezahlen, das habe ich schriftlich.
Da die Wohnung aber relativ teuer ist, habe ich folgende Frage: Was passiert, wenn ich in den nächsten 2 Wochen eine andere Wohnung finde und dem Makler bzw. Vermieter dann mitteile, dass ich doch kein Interesse mehr habe - meinen Mietwunsch also zurückziehe? Laufe ich Gefahr, Miete/Kaution/Provision zahlen zu müssen, auch wenn der Mietvertrag noch gar nicht bzw. ggfs. nur vom Vermieter unterschrieben ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
17. Januar 2008 | 10:30

Antwort

von


(448)
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Frage und das damit etngegengebrachte Vertrauen.

Unter Zugrundelegung Ihrer Angaben können Sie die Reservierung jederzeit aufheben und brauchen dabei keine Angst zu haben, Zahlungen irgendeiner Art leisten zu müssen. Voraussetzung dafür ist, dass, wie Sie schreiben, nur eine unverbindliche Reservierung vorliegt. Diese stellt kein Vertragsverhältnis dar, sondern lässt Ihnen vielmehr die Möglichkeit, ein solches Vertragsverhältnis zu schließen oder nicht. Es handelt sich hier somit nur um eine aufschiebende Bedingung zur Abgabe eines Vertragsangebots. Einen Vertrag haben Sie aber noch nicht abgeschlossen.

Daraus ergibt sich auch, dass eine Maklerprovision nicht entstanden ist.

Ich hoffe, Ihnen hilfreich geantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.stracke-und-collegen.com


Rechtsanwalt Christian Joachim

Rückfrage vom Fragesteller 17. Januar 2008 | 10:35

Sehr geehrter Herr Joachim,
vielen Dank für die rasche Antwort, jetzt bin ich schon erleichtert. Nur zur Sicherheit noch eine Nachfrage: Selbst wenn mir der Mietvertrag mit Unterschrift des Vermieters schon vorliegen und ich erst dann absagen würde - müsste ich dann auch nichts zahlen? Bzgl. der Provision steht in dem mir vorliegenden Exposé wörtlich: "Verdient und fällig nach Unterzeichnung des Mietvertrages und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen".
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Januar 2008 | 10:40

Sehr geehrte Fragestellerin,

richtig, erst mit Ihrer Unterschrift, als Zeichen des Einverständnisses, kommt der Vertrag zustande. Die alleinige Unterschrift des Vermieters reicht nicht aus. Mit der Unterzeichnung hinsichtlich der Maklerprovision ist selbstverständlich die beiderseitige Unterzeichnung gemeint.

Sie sollten beiden Parteien, wenn Sie den Mietvertrag nicht schließen wollen, alsbald Ihre Abstandnahme von einem Vertragschluss erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.stracke-und-collegen.com

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