Rücktritt Mietvertrag - Können wir als Vermieter von einem Rücktritt vom Vertrag Gebrauchmachen?

21. Mai 2009 10:00 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Wir haben am Dienstag dieser Woche einen Mietvertrag unterschrieben. Nun kommen uns doch noch Zweifel.
Können wir als Vermieter von einem Rücktritt vom Vertrag Gebrauch
machen, wie es auch bei anderern Verträgen möglich ist? ( Ohne Angabe von Gründen?)
21. Mai 2009 | 11:08

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass der Mietvertrag auch durch die Mieter unterzeichnet wurde und wirksam zustande gekommen ist.

In diesem Fall gibt es eine Rücktrittsmöglichkeit im Mietrecht nicht. Ein Rücktritt ist für Sie nur dann möglich, wenn ein derartiges Rücktrittsrecht im Mietvertrag vereinbart wurde. Ein allgemeines Recht, von jeglichen Verträgen binnen einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurückzutreten oder diese zu widerrufen, gibt es nicht. Es gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind.

Sie sollten mit den Mietern über eine einvernehmliche Vertragsauflösung verhandeln oder die Möglichkeiten einer Kündigung prüfen lassen. Ich bedaure, keine günstigere Antwort geben zu können.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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