Rücktritt Kaufvertrag Immobilie
| 29. Januar 2023 18:22
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Preis:
30,00 €
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
- Haus gekauft inklusive notariell im Kaufvertrag vermerkten Rücktrittsrecht innerhalb 4 Wochen ohne Angabe von Gründen
- Notartermin und damit Beurkungsverfahren vollzogen
- nach 2 Wochen vom Kauf ordnungsgemäß zurückgetreten
- Rückabwicklung durch Notar initiiert. Wichtig zu wissen: Zu diesem Zeitpunkt war weder eine Vormerkung noch sonstige Grundbuchaktivitäten erfolgt, ebenso ist noch keine Vollzugs- und Betreuungtätigkeit erfolgt. Der Notar hat zu diesem Zeitpunkt "lediglich" den KV-Entwurf zugesandt, den Notartermin mit uns + Verkäufern durchgeführt - sonst nichts.
-> Der Notar stellt nun aber das "Beurkungsverfahren" nach Paragraf 97 GNotKG in Rechnung auf Grundlage des Geschäftswerts (dazu kommen noch Pauschalen für Kommunikation sowie MwSt.). Der Wert der Immobilie war exakt 1 Mio. €, daher über 4.000 € Kosten. Obwohl der Kauf ja faktisch rückabgewickelt wurde.
Ist das legitim? Zwar wurde "beurkundet", aber letztlich ja der Kauf widerrufen. Vom "Anstand" unabhängig: Muss nicht maximal bezahlt werden, was kostenseitig auch tatsächlich entstanden ist? Und wir reden hier von einem Standardvertrag und etwa 60 Minuten Abwicklung vor Ort. Muss ich das bezahlen oder gibt es eine rechtliche Grundlage, die es mir ermöglicht deutlich weniger zu bezahlen?