Rückforderung

5. März 2009 19:53 |
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Familienrecht


Meiner Tochter habe ich über fast ein Jahr ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Das erste halbe Jahr war sie noch in der Schule. Das zweite halbe Jahr war sie in Ausbildung.
Alle Kosten habe ich getragen.
Nun kam es zum Zerwürfnis und meine Tochter klagt auf nahezu alles was ihr zusteht, ohne rücksicht darauf, dass ich ihr die ganze Zeit ein locker Leben finanziert habe. Sowas ist Undank, den sie musste trotz Ausbildungsvergütung im zweiten halben Jahr nicht abgeben. Auch ihre Mutter hat nie für sie Unterhalt gezahlt.
Da ich nicht wollte, dass sie ihre Mutter verklagt mit der sie im Streit war, habe ich alles bezahlt, also Unterhalt plus Auto samt Nebenkosten. Nun vertragen sich beide wieder und gehen gegen mich vor.

Habe ich eine Change hier etwas für die Überlassung des PKW zurück zu fordern, denn geschuldet habe ich ja nur Unterhalt dem ich ja dadurch nachkam dass sie bei mir lebte; oder sehen sie noch andere Möglichkeiten ?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Für eine Rückforderung sehe ich keine Anspruchsgrundlage. Grober Undank wäre beispielsweise gegeben bei einer Gefährdung des Lebens, der Erstattung einer ungerechtfertigten Strafanzeige etc.

Ich rate Ihnen aber dringend eine Regelung hinsichtlich des Unterhalts Ihrer Tochter zu treffen. Zweckmäßigerweise sollte dies im Rahmen des bereits angestrengten Prozesses geschehen.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 5. März 2009 | 21:06

Die UNterhaltsklage hat sie bereits eingereicht und auch sonst noch
so einiges. Dass ich weiter das Fahrzeug wie auch ihr Handy finanziere scheint sie auch nicht zu stören. Sie will einfach immer nur noch mehr.
Sie nannte mich und ihre 12jährige Schwester "asoziales Pack"

Reicht das nicht als grober Undank ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. März 2009 | 04:55

Sehr geehrter Fragesteller,

allein die Tatsache, dass eine Klage erhoben wird mit möglicherweise unberechtigten Forderung erfüllt nicht den Tatbestand des groben Undanks, auch nicht die Beleidigung.

Es tut mir leid Ihnen keine andere Antwort geben zu können.


Mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

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