9. Juli 2020
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08:37
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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es kommt auf die Situation an. Sollte es einen Grund, wie Trauer, geben,
dann ist das Streicheln über der Kleidung in Ordnung.
Auch wäre ein kurzes drüberstreicheln in Ordnung, sofern es ein/zwei Sekunden nicht überschreitet, zum Beispiel als Begrüßung.
Sofern Ihre Intention nicht sexuell geprägt ist, ist das kein Problem.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt