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In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Ihre Eltern haben einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank, wenn diese eine Vertragsverletzung vorgenommen hat und Ihnen hierdurch ein Schaden entstanden ist.
Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn die Bank Ihren Eltern mitgeteilt hat, dass eine Rückbuchung/Stornierung nicht möglich ist, obwohl dies tatsächlich der Fall war. Der Auszug aus den Kreditkartenbedingungen, den Sie anführen, gibt hierüber keine Auskunft. Wenn Sie jedoch davon ausgehen, dass die Aussage falsch war, ist auch von einer Vertragsverletzung auszugehen.
Der Mitgliedsvertrag wurde nach ihren Angaben rechtswirksam widerrufen. Die Zahlung ihrer Eltern erfolgte daher ohne rechtlichen Grund, einen Gegenwert haben ihre Eltern nicht erhalten. Damit ist auch eine Schaden eingetreten. Zwar haben Ihre Eltern gegen die Fa. Diamond einen Rückzahlungsanspruch, der jedoch aufgrund der fehlenden Bonität nichts wert sein dürfte. Der Bank könnten Sie jedoch anbieten, den Rückzahlungsanspruch Zug um Zug gegen Zahlung des Schadensersatzes abzutreten.
Die Höhe des Schadens ist mit 6500,00 DM zu beziffern.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein,
mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin
Vielen Dank für die Antwort:
Hier noch mal der etwas längere Auszug aus den Kreditkartenbedingungen (dies sind die einzigen möglichen Passagen):
"Der Karteninhaber ist verpflichtet mitgeteilte Rechnungsabschlüsse sowie sonstige Abrechnunen/Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Ein wendungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Kartenabrechnung gegenüber der Bank zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Karteninhabers bei begründeten Einwendungen nach der Fristablauf bleiben jedoch unberührt.
Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen sind grundsätzlich unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers gegenüber der Bank.
Soweit die Bank Reklamationen des Karteninhabers entgegennimmt und die Buchung auf dem Kartenkonto storniert, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Erweist sich die Reklamation als unberechtigt, wird die Bank die ursprüngliche Buchung wieder vornehmen."
Es muß doch darüber hinaus allgemeine Festlungen geben.
Nachfragen bei meinen Kreditkartenfirmen (Lufthansa und Deutsche Bank). Die würden es erstmal gutschreiben und dann den Beleg von der Gegenstelle anfordern. Der wäre ja da, aber die Vertragsgrundlage für diesen Beleg nicht. Wie könnte die Bank dann Verfahren. Dies wäre ja unsere Fall gewesen.