21. April 2005
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17:50
Antwort
vonRechtsanwalt Fabian Sachse
August-Bebel-Straße 29
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zunächst einmal bin ich überrascht darüber, dass Sie diese Fragen nicht mit "Ihrer" Anwältin klären. Die nachfolgenden Ratschläge können sich also nicht mit Ihrem Fall befassen, sondern nur allgemeine Hinweise geben, denn uns Rechtsanwälten ist es nicht gestattet, in laufende Mandate anderer Kollegen einzugreifen. Und Ihr Fall wird ja von "Ihrer" Anwältin betreut.
Die 3-Tagesfrist des § 98 StPO gilt nicht für die richterliche Entscheidung selbst, sondern für den Antrag auf die richterliche Bestätigung.
Ob für die Entscheidung das Verwaltungsgericht zuständig ist, richtet sich nach § 40 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Abgrenzung zu § 23 EGGVG.
Wenn Sie gegen einen Verwaltungsakt vorgehen wollen, und die StPO keinen Rechtsbehelf vorsieht, ist tatsächlich ein Verwaltungsgericht zuständig. Ob hier aber eine solche Einzelfallentscheidung vorliegt - oder eben gerade nicht - kann ich ohne desn Akteninhalt nicht beantworten.
Eine "Untätigkeitsbeschwerde" gibt es nicht. Ihnen steht natürlich der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde offen. Der ist - wenn Sie sie selbst formulieren - kostenlos. Wenn Ihre Anwältin dies tut, sind hiermit natürlich zusätzliche Kosten verbunden, deren Höhe sich nach dem Umfang richtet.
Eine Verfassungsbeschwerde ist erst dann zulässig, wenn Sie den Rechtsweg ausgeschöpft haben und durch stattlcihes Handeln in einem Ihrer Grundrechte verletzt wurden. Dies vermag ich aufgrund des - sicherlich krassen - Falles nicht anhand der wenigen Zeilen beurteilen. Dies ist auch sicherlich nicht die kostengünstigste Lösung.
Nochmals: Besprechen Sie sich mit Ihrer Anwältin. Oder kündigen Sie deren Mandat und beauftragen Sie mich oder einen anderen Kollegen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fabian Sachse
Rückfrage vom Fragesteller
23. April 2005 | 14:51
jjjuuuuuuuuuuuuuhhhhhhhhuuuuuuuuuuuuuuu,
heute kam Beschluss;
darf meine Rechner wieder abholen, weil ich geständig bin. juhuhuhu, eben gemacht ;-))))))))
Da auch Rehctsanwälte Fehler machen, frage ich ab und zu andere Rechtsexperten.
Nachdem Motto:
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
so:
erstmal laut Musik hören; únbeschreibares Gefühl, dass man die Dinge wiederbekommt.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
24. April 2005 | 23:16
Na dann: Herzlichen Glückwunsch!