Reservierungsvertrag noch gültig?

28. März 2014 12:27 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
nachfolgend die rechtliche Frage

Sachverhalt .
------------

Käufer und Verkäufer schließen einen privaten Reservierungsvertrag im Anwesenheit von Zeuge und Personalangaben wie folgt:

*************************************************************************************************
Vertrag

zwischen Herrn Personalausweisnummer
wohnhaft in
- Verkäufer -
und Herrn Personalausweisnummer
Wohnhaft in
- Kaufinteressent -

Die Vertragsparteien vereinbaren bis zum 01. April 2014
die Reservierung des Objektes

Einzimmerwohnung in xxxxxxxx
Wohnung in 3. OG

zum Kaufpreis von –xxxxxxxxxxxxtausend- xx.000,-€

Weitere Vereinbarungen diesbezüglich bedürfen einer schriftlichen Form. Es wird eine Reservierungsgebühr von –viertausend- 4000 € vereinbart, welche auf die Kaufpreissumme angerechnet wird. Der Reservierungsvertrag ist erst mit der Zahlung der Reservierungsgebühr an den Verkäufer rechtskräftig. Die Zahlung ist innerhalb von einer Woche ab der Vertragsunterzeichnung fällig.

Der Verkäufer und der Kaufinteressent machen alle erforderlichen Angaben spätestens bis zum 01. März 2014 und vereinbaren einen Notartermin vor Ablauf der Reservierungszeit. .
Sollte bis zum Ende der Reservierungszeit der Kaufvertrag aus Gründen, die der Kaufinteressent zu vertreten hat, nicht zustande kommt, so ist die Reservierungsgebühr nicht zurück zu erstatten. Da der Kaufinteressent über die Wohnung gleichzeitig per Mietvertrag verfügen wird, ist diese Reservierungsgebühr als Aufwandsentschädigung sowie als Ausgleichszahlung für verschlechternde Vermarktungschancen anzusehen.

Sollte bis zum Ende der Reservierungszeit der Kaufvertrag aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, nicht zustande kommt, erhält der Kaufinteressent die Reservierungsgebühr zzgl. 100€ pro jeden Monat der Mietlaufzeit , jedoch für maximal 12 Monate, zurück.

Ort, Datum:

*********************************************************************************************

Zugleich schließt der Käufer mit dem Verkäufer einen unbefisteten Mietvertrag zu marktüblichen Konditionen.
Der Käufer überweist den im Reservierungsvertrag vereinbarten Geldbetrag nicht wie vereinbart innerhalb einer Woche sondern erst ca. 18 Tage nach dem Vertragsabschluß und begründet das als Versehen.. Der Verkäufer schickt das Geld zurück und erklärt den Reservierungsvertrag für nichtig , da nicht wie vereinbart rechtswirksam geworden.


Frage:

Ist der Reservierungsvertrag trotz der Geldzurückweisung und Nichtigkeitserklärung durch den Verkäufer weiterhin gültig?
28. März 2014 | 13:06

Antwort

von


(463)
Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
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Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail: th@ra-henning.biz
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Der Reservierungsvertrag wurde zunächst wirksam geschlossen. Alleine die verspätete Zahlung kann allenfalls einen Verzug begründen und Verzugszinsen auslösen.

Auch eine Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, sehe ich nicht, da der VErkäufer die Nichtzahlung nicht mit einer Ablehnungsandrohung verbunden moniert hat und der VErtrag selbst kein Rücktrittsrecht vorsieht.

Ferner kommt für den Verkäufer auch eine Anfechtung nach §§ 119ff. BGB nicht in Betracht, da kein maßgeblicher Anfechtungsgrund vorliegt.

Der Verkäufer ist somit verpflichtet, seine Vertragspflicht =Reservierung zu erfüllen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist

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