Reparaturrechnung Autohaus

| 18. Februar 2019 16:44 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:
Bei meinem Fahrzeug war die Klimaanlage ohne Funktion. Da noch Garantie bestand, habe ich die Vertragswerkstatt aufgesucht und gebeten die defekte Klimaanlage im Rahmen der Garantie zu prüfen.
Dies wurde auch durchgeführt.
Nach Überprüfung wurde mir mitgeteilt, dass durch einen Steinschlag das Kältemittel entwichen ist und eine Reparatur kostenpflichtig wäre, da höhere Gewalt. Soweit so gut. Allerdings habe ich die notwendige Reparatur bei einer anderen Werkstatt durchführen lassen. Daraufhin hat mit die Vertragswerkstatt die Prüfarbeiten mit 188,00€ in Rechnung gestellt, obwohl ich davon ausging das die Überprüfung eine Garantieleistung wäre. Ich wurde im Vorfeld auch in keinster Weise über mögliche Kosten aufgeklärt. Auf der Auftragsbestätigung sind mögliche Kosten nirgends notiert, allerdings auch nicht das die Überprüfung Garantie wäre. Wie sieht die rechtliche Lage aus ? Lohnt es sich einen Anwalt zu beauftragen ? Mittlweile habe ich schon einen Mahnbescheid bekommen, den ich aber widersprochen habe.

Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich gehe davon aus, dass Sie den (schriftlichen) Auftrag erteilt haben, das Auto zu überprüfen. Dieser ist auch zu vergüten, die Werkstatt hat eine Tätigkeit entfaltet - so auch OLG Köln, Az. 2 U 25/76. Sie hätten schriftlich einschränken müssen, dass Sie nur für den Fall, dass es eine Garantieleistung ist, auch die Überprüfung zahlen wollen - da hätte sich aber wohl die Werkstatt nicht drauf eingelassen.

Wenn Sie nicht über die Höhe gesprochen haben, gilt ggf. das angemessene, übliche Honorar.

Teilen Sie ggf. konkreter mit, wie der Auftrag aussah.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Bewertung des Fragestellers 20. Februar 2019 | 05:59

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Ausführliche und verständliche Antwort. Schnelle Bearbeitung.
So konnte mir geholfen werden. "
Stellungnahme vom Anwalt:
Lieben Dank, das freut mich sehr!