26. September 2007
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14:26
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
da Ihnen sowohl die (durcheführten) laufenden Schönheitsrenovierungen UND eine Endrenovierung auferlegt worden sind, sind die gesamten Klauseln hierzu unwirksam (AG München WM 97, 367).
Daher werden Sie keine weiteren Schönheitsrenovierungen vornehmen müssen - die besenreine Übergabe der Wohnung wird reichen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
26. September 2007 | 16:59
Guten Tag Herr Bohle,
eine Frage hätte ich noch: Stellt der Punkt 4 des Paragraphen 17 in meinem Fall eventuell eine sogenannte Individualvereinbarung dar, da handschriftlich eingefügt und von mir mit Namenskürzel zur Kenntnis genommen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
26. September 2007 | 17:37
Sehr geehrte Ratsuchende,
da es hier nach Ihren Angaben eben nicht ausgehandelt worden ist, liegt KEINE Individualvereinbarung vor - die Kenntnisnahme ändert daran nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle