Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Dieser Passus ist gemäß aktueller Rechtsprechung gültig, da er die Fristen nur im Allgemeinen festschreibt.
Ob Sie die Farbunterschiede nochmals ausbessern müssen, kann aus der Distanz leider nicht beurteilt werden, da es entscheidend auf die Unterschiedlichkeit der Farbschattierungen ankommen. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, daß einzelne Flächen vollständig bemalt werden müssen, sprich einzelne Ecken müssen auch geweißt werden.
Wenn Sie das Übernahmeprotokoll bei Einzug unterschrieben haben, können Sie im Nachhinein (und auf keinen Fall nach 28 Monaten) Ergänzungen verlangen. Auch das Unverhältnis können Sie nicht zu Ihren Gunsten verwenden, da Sie das Protokoll damals unterschrieben haben.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Diese Antwort ist vom 30.12.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Kurfürstendamm 70
10709 Berlin
Tel: 03036445774
Web: http://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: