Reklamationsfrist

| 19. Mai 2010 09:15 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Ich betreibe einen Internethandel, u.a. auch auf ebay.
Ein Kunde hat im Oktober letzten Jahres 4 Fahrradträger erworben (original verpackte Neuware )und reklamiert heute (nach 7 Monaten) ein fehlendes Teil. Ich habe mich trotzdem sofort bereiterklärt das Teil nachzuliefern, allerdings kam jetzt der Anruf des Kunden mit der Drohung, wenn das Teil nicht Morgen dort wäre, eine negative Äusserung in ebay zu hinterlassen. Nun hätte ich natürlich gute Lust das Teil später oder garnicht zu versenden.
Hier meine Frage: Wie lange hat ein Kunde nach Erhalt der Ware gesetzlich Zeit zu reklamieren und bin ich verplichtet seiner Versandfrist nachzukommen?
19. Mai 2010 | 09:28

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Wenn das reklamierte Teil bei der Lieferung vor 7 Monaten tatsächlich gefehlt hat, hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß § 437 BGB. Dieser Anspruch verjährt Ihnen gegenüber erst in zwei Jahren.

Wenn es sich allerdings um den Ersatz eines seinerzeit gelieferten, inzwischen aber verschwundenen Teils handelt, liegt kein Mangel bei Übergabe vor, so dass Sie von daher gar nicht zur Lieferung verpflichtet wären.

Die Drohung des Kunden erreicht fast schon den Bereich der strafrechtlich relevanten Nötigung. Sie sollten den Kunden darauf hinweisen und gegen eine negative Bewertuung rechtlich vorgehen.


Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 19. Mai 2010 | 10:44

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