19. Mai 2010
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09:28
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
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E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Wenn das reklamierte Teil bei der Lieferung vor 7 Monaten tatsächlich gefehlt hat, hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß § 437 BGB. Dieser Anspruch verjährt Ihnen gegenüber erst in zwei Jahren.
Wenn es sich allerdings um den Ersatz eines seinerzeit gelieferten, inzwischen aber verschwundenen Teils handelt, liegt kein Mangel bei Übergabe vor, so dass Sie von daher gar nicht zur Lieferung verpflichtet wären.
Die Drohung des Kunden erreicht fast schon den Bereich der strafrechtlich relevanten Nötigung. Sie sollten den Kunden darauf hinweisen und gegen eine negative Bewertuung rechtlich vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen