Reklamation stinkender Möbel mit Selbstversuch der Behebung

| 17. November 2023 08:16 |
Preis: 32,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


09:44
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ein Bett und einen Schlafzimmerschrank erworben. Nach nunmehr drei Monaten nachdem die Möbel aufgebaut wurden, stinken diese immer noch und lüften trotz aller Maßnahmen nicht aus. Insbesondere haben wir festgestellt, dass die Rückwände des Schranks und der Bettkästen den starken Geruch verursachen. Wir haben versucht dies durch Lackieren der Rückwände zu beheben. Es scheint aber so als würden die kompletten Möbel nach Chemie stinken und auch nach mehreren Monaten nicht auslüften. Wir möchten nun die ganzen Möbel zurückgeben. Ein Nachbesserungsversuch vonseiten des Verkäufers durch Austausch der Rückwände der Bettschubladen hat nichts gebracht. Welche Reklamationsrechte haben wir? Ist der Verkäufer auch nachdem wir die Rückwände selbst lackiert haben noch zur Rücknahme verpflichtet? Der Geruch ist im Schlafzimmer unzumutbar. Die Möbel können demnach nicht genutzt werden.
17. November 2023 | 08:54

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail: danielsaeger@t-online.de
Sehr geehrter Fragensteller,

§ 440 BGB bestimmt:

"Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. [b]Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen,[/b] wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

Die Regel ist also, dass man den Verkäufer 2 Nacherfüllungsversuche geben muss. Erst dann darf man zurücktreten.

Klar ist, dass der Verkäufer vortragen könnte, dass Sie selber mit dem Lackieren das Problem verursacht oder verschlimmter haben. Im Regelfall bestellt ein Gericht dann einen Sachverständigen, um dies zu beurteilen. Die Rücktritt hindert dies nur, wenn der Gegner den entsprechenden Beweis führen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 17. November 2023 | 09:38

Vielen Dank! Das heißt also für uns, dass wir den Verkäufer ein zweites Mal um Nachbesserung bitten. Besteht das Problem weiterhin, können wir vom Vertrag zurücktreten und der Händler muss den vollen Kaufpreis erstatten oder eine Ersatzlieferung anbieten? Ich denke, dass sich der Händler schwer tun wird, zu beweisen, dass das Lackieren Einfluss auf den Geruch des Möbels hat, da es sich nur um die Rückwände handelt und der Austausch hier beim Bett schon zu keiner Verbesserung geführt hat.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. November 2023 | 09:44

Sehr geehrter Fragensteller,

"Vielen Dank! Das heißt also für uns, dass wir den Verkäufer ein zweites Mal um Nachbesserung bitten. Besteht das Problem weiterhin, können wir vom Vertrag zurücktreten und der Händler muss den vollen Kaufpreis erstatten oder eine Ersatzlieferung anbieten?"

korrekt.

"Ich denke, dass sich der Händler schwer tun wird, zu beweisen, dass das Lackieren Einfluss auf den Geruch des Möbels hat, da es sich nur um die Rückwände handelt und der Austausch hier beim Bett schon zu keiner Verbesserung geführt hat."

Das ist anzunehmen. Dem pflichte ich bei.

MfG RA Saeger

Bewertung des Fragestellers 17. November 2023 | 09:38

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