Recht am Bild verletzt- Vertragsrecht

| 27. Januar 2023 13:37 |
Preis: 50,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


15:28
Marketing Manager Hotels hat im Netz meine Fotos gefunden, die ich vor einigen Jahren in einem Hotelzimmer privat gemacht und später als Kunst kommerziell angeboten habe, kein Profit bisher gemacht. Sie wollen, dass ich einen Vertrag für die Nutzung der Motive unterschreibe und eine Location fee von 1500 Euro zahle.

Es gab bis jetzt einen Emailaustausch wo ich erkläre, dass ich einen Kooperationsvertrag 2017 (Mündlich) mit dem damaligen General Manager des Hotels abgeschlossen habe und ich habe auch von damals den Emailaustausch als Beweis gezeigt.

Heute kann mir der General Manager als Zeuge das schriftlich geben, wo aufgeführt ist, dass diese Vereinbarung zwischen mir und dem Hotel ist:
Ich vermittle Künstler und erstelle Konzept für Hotel Marketing Maßnahme und dafür kann ich frei künstlerisch fotografieren.

Ich habe Künstler vermittelt und Konzept für Hotel-Dinnershow gegeben. Was sie mehrere Jahre als Marketingmaßnahme gemacht haben und davon profitiert haben und ich habe fotografiert.

Aktuell akzeptieren sie die Absprachen mit dem ehemaligen General Manager aus 2017 nicht und sagen, dass somit keine Grundlage für ein Shooting ohne ihr Wissen, keine vertragliche Erlaubnis und kein Einzug der Locationgebühr darstellt und drohen mir mit Rechtstreit
27. Januar 2023 | 14:41

Antwort

von


(1109)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail: tsmack@t-online.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Nach ihren Angaben sehe ich gute Aussichten die entsprechenden Ansprüche des Hotels bzw. des Marketing Managers zurückweisen zu können.


In Hotel- bzw. Privaträumen benötigen Sie grundsätzlich die Genehmigung des jeweiligen Eigentümers bei solchen Fotoaufnahmen.


Diese Einwilligung lag jedoch nach ihren Angaben vor, auch wenn eine schriftliche Vereinbarung aus Nachweisgründen besser gewesen wäre, als eine lediglich mündliche Absprache.


Ungeachtet dessen können Sie die Vereinbarung und die Gegenleistung („Ich vermittle Künstler und erstelle Konzept für Hotel Marketing Maßnahme und dafür kann ich frei künstlerisch fotografieren…") durch Schriftverkehr, Zeugenaussagen etc. sicherlich nachweisen, nicht zuletzt durch die Bestätigung des ehemaligen General Mangers (diese Erklärung sollten Sie auch am besten schriftlich einholen, wenn dieser dazu bereit ist).


Daher habe Sie ihre Leistung erbracht und das Hotel kann hier nicht einfach ohne Absprache Nachforderungen stellen.


Ich würde Ihnen daher empfehlen sich auf die entsprechende Vereinbarung mit dem ehemaligen General Manager zu berufen und die Nachforderungen als unberechtigt zurück zu weisen.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt



Rückfrage vom Fragesteller 27. Januar 2023 | 15:09

hallo, vielen Dank für Ihre ausführliche und auch motivierende Beratung. Ich bin in dem Fall schon recht hoffnungslos eingestellt. Sowie sie es raten, werde ich mich verhalten.
Eine Frage hätte ich noch zu den Motiv Nutzungsvertrag.

Hat eine mündliche Vereinbarung eine gewisse Gültigkeit, die von der Nachweisbarkeit der getroffenen Vereinbarungen abhängt?
Muss ich den aktuellen Motiv nutzungsvertrag mit Art der Nutzung in der Zukunft nachträglich unterschreiben, um die Fotos zu behalten?

Sollte ich ihnen zur beantwortung zu viele nachfragen gestellt haben, die den rahmen des honorars überziehen, lassen sie es mich bitte wissen
viele grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Januar 2023 | 15:28

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:


Eine mündliche Vereinbarung ist rechtlich gültig, Sie müssen die Vereinbarung nur nachweisen können, was bei einer mündlichen Vereinbarung naturgemäß immer schwieriger ist.


Daher würde ich Ihnen für die Zukunft raten solche Vereinbarungen besser schriftlich abzufassen.


Nachträglich können Sie nun mit dem ehemaligen General Manager keinen Nutzungsvertrag mehr abschließen, aber er könnte Ihnen schriftlich bestätigen, daß es damals (!) eine mündliche Vereinbarung gab, nach der Sie berechtigt waren entsprechende Fotos zu machen im Austausch für ihre Künstlervermittlungen und die Konzepterstellung für das Hotel Marketing.



Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 27. Januar 2023 | 15:23

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ich möchte mich ausdrücklich und sehr herzlich bei Ihnen für den sehr guten rechtlichen Beistand für die gute Betreuung bedanken. Jetzt noch auf das Ergebnis warten, dass bestimmt Erfolg wird! Vielen Dank !"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 27. Januar 2023
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ich möchte mich ausdrücklich und sehr herzlich bei Ihnen für den sehr guten rechtlichen Beistand für die gute Betreuung bedanken. Jetzt noch auf das Ergebnis warten, dass bestimmt Erfolg wird! Vielen Dank !


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