Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
wenn im Vertrag das Kopieren nicht verboten ist, können und dürfen Sie eigene Nachrichten kopieren und weiterverwenden, so oft Sie wollen. Die Rechnung ist dann nicht zu kürzen.
Zahlt die Agentur nicht, werden Sie entweder einen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben müssen - das Mahnverfahren macht aber nur dann Sinn, wenn nicht mit einem weiteren Widerspruch der Agentur zu rechnen ist.
Kopieren Sie ohne Genehmigung Nachrichten Dritter und verwenden Sie diese für eigene Nachrichten, kann es allerdings anders aussehen, da dann ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegen könnte (was aber anhand der Gesamtumstände dann individuell zu prüfen ist).
Bei so einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ist dann die Kürzung durchaus berechtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Gut danke, würden sie mich da vertreten sollte er die Frist von 14 Tagen nicht einhalten??
denn er hat meiner rechnung nochmal wiedersprochen nachdem ich geschrieben habe er hat diese in voller höhe zu tragen. Die Agentur hat nur geschrieben die geben das der rechtsabteilung weiter und überprüfen meine steuernummer.... können sie ja von mir aus machen ich habe ja ein gewerbe und auch steuernummer ist korrekt weiss auch nicht was das von denen soll aber gut, ich denke die 14 Tage muss ich ja abwarten, aber sollte da nichts kommen brauche ich da auch rechtliche Hilfe und es wäre schön wenn sie mich da vertreten können??
Liebe Grüsse
Sehr geehrte Ratsuchende,
sicherlich könnten wir Sie nach Fristablauf vertreten; lassen Sie uns dann alle Unterlagen (Vertrag, Abrechnung Schriftwechsel) zukommen.
Mit freundlichehn Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle