Rechnung widerspruch

22. November 2016 07:48 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


12:41
Hallo

ich habe ein Gewerbe und arbeite von zuhause aus. Ich habe für eine Agentur gearbeitet im Erotikbereich wo man für das Chatten bezahlt wird. Nun habe ich der Agentur eine Rechnung geschickt, die diese wiedersprochen hat, da die hälfte meiner nachrichten kopiert waren, das ist laut der Agentur nicht erlaubt.

Im Vertrag steht nirgendwo drin das kopierte Nachrichten nicht erlaubt sind geschweige diese nicht vergütet werden.

Die Agenturchefin hatte zwar gesagt das das zur kündigung folgen kann aber auch das nur per skype und nciht vertraglich festgehalten...

Nun die Frage muss ich diesen Widerspruch aktzeptieren und meine neue Rechnung nun wirklich 50 Prozent abziehen oder soll ich die Rechnung so lassen und den Widerspruch nicht aktzepteiren??

Denn im Vertrag steht ja nicht drin das so etwas dann die Häfte einbehalten wird wenn Nachrichten kopiert sind.

Und was kann ich dann tun wenn die Agentur mein Gehalt dann nicht bezahlen will in voller Höhe??

Ich bitte um schnelle Hilfe da ich mein Geld haben will.

danke
22. November 2016 | 08:36

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


wenn im Vertrag das Kopieren nicht verboten ist, können und dürfen Sie eigene Nachrichten kopieren und weiterverwenden, so oft Sie wollen. Die Rechnung ist dann nicht zu kürzen.


Zahlt die Agentur nicht, werden Sie entweder einen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben müssen - das Mahnverfahren macht aber nur dann Sinn, wenn nicht mit einem weiteren Widerspruch der Agentur zu rechnen ist.



Kopieren Sie ohne Genehmigung Nachrichten Dritter und verwenden Sie diese für eigene Nachrichten, kann es allerdings anders aussehen, da dann ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegen könnte (was aber anhand der Gesamtumstände dann individuell zu prüfen ist).

Bei so einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ist dann die Kürzung durchaus berechtigt.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 22. November 2016 | 12:38

Gut danke, würden sie mich da vertreten sollte er die Frist von 14 Tagen nicht einhalten??
denn er hat meiner rechnung nochmal wiedersprochen nachdem ich geschrieben habe er hat diese in voller höhe zu tragen. Die Agentur hat nur geschrieben die geben das der rechtsabteilung weiter und überprüfen meine steuernummer.... können sie ja von mir aus machen ich habe ja ein gewerbe und auch steuernummer ist korrekt weiss auch nicht was das von denen soll aber gut, ich denke die 14 Tage muss ich ja abwarten, aber sollte da nichts kommen brauche ich da auch rechtliche Hilfe und es wäre schön wenn sie mich da vertreten können??

Liebe Grüsse

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. November 2016 | 12:41

Sehr geehrte Ratsuchende,


sicherlich könnten wir Sie nach Fristablauf vertreten; lassen Sie uns dann alle Unterlagen (Vertrag, Abrechnung Schriftwechsel) zukommen.


Mit freundlichehn Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

ANTWORT VON

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