Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst zur Verjährung. Alle Ansprüche, die im Jahre 2021 fällig geworden sind, sind mittlerweile verjährt. Das dürfte nach Ihrer Schilderung die 3.000 € Anzahlung betreffen, wenn diese zu Ausbildungsbeginn im Oktober 2021 fällig zur Zahlung war, sowie möglicherweise auch die ersten 1 oder 2 Raten (wenn die Ratenzahlung laut Vertrag bereits 2021 beginnen sollte). Bezüglich dieser Beträge können Sie die Einrede der Verjährung erheben.
Die weiteren Raten, die 2022 oder später fällig wurden, wären noch nicht verjährt. Allerdings gehen individuelle mündliche Abreden dem schriftlichen Vertrag grundsätzlich vor, sodass rein rechtlich kein Anspruch auf die Vergütung besteht. Das Problem dürfte hier aber die Beweisbarkeit sein. Wenn die Schulleiterin die mündliche Vereinbarung bestreitet, müssten Sie diese vom schriftlichen Vertrag abweichende Vereinbarung beweisen. Wenn es keine Aufzeichnungen oder Zeugen dafür gibt, dass die Schulleiterun gesagt hat, dass keine Kosten abgerechnet werden, wird dies schwierig. Denn die Schulleitung kann ja den von Ihnen unterschriebenen Vertrag vorlegen, der eine Zahlungspflicht enthält. Für die Wahrheit Ihrer Aussage kann zwar als Indiz hinzukommen, dass die fehlenden Zahlungen nicht zeitnah angemahnt wurden, sondern erst jetzt Jahre später abgerechnet und eingefordert wurden - insbesondere wenn dabei auch auf die privaten Umstände hingewiesen wird, die die jetzige Rechnungsstellung begründen. Ob dies allein im Streitfall die Richter überzeugt, vom schriftlichen Vertrag abzuweichen, ist aber nicht sicher.
Insofern hätten beiden Seiten ein gewisses Prozessrisiko, insbesondere wenn Sie noch weitere Beweise für die Zusage der Schulleiterin hätten (Aufzeichnungen, Zeugen etc.). In Kombination mit der Einrede der Verjährung sehe ich daher durchaus die Möglichkeit, den geforderten Betrag im Rahmen einer einvernehmlichen Einigung deutlich zu senken und die Angelegenheit durch Zahlung einer niedrigeren Summe abschließen zu können. Wichtig wäre es dabei natürlich, wenn möglich die private Komponente zu entschärfen, denn Eifersucht ist für eine rationale Klärung der Angelegenheit meist nicht förderlich. Es könnte daher hilfreich sein, hier jemand an der privaten Sache nicht Beteiligten zur Mediation einzuschalten, der dann ein angemessenes Vergleichsangebot unterbreiten kann, ohne dass die emotionale Komponente im Vordergrund steht, wenn ein persönliches Gespräch zwischen Ihnen und der Schulleiterin derzeit keinen Erfolg verspricht, diesen Punkt aus dem Weg zu räumen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
3. Feb. 2025, 03:41 MEZ
Lieber Herr Wilking,
Ich hatte Sie gestern über "Frag einen Anwalt" kontaktiert u Danke Ihnen für Ihre Antwort. Leider funktioniert die Nachfragefunktion auf diesem Forum nicht, weshalb ich Sie auf diesem Wege kontaktiere mit der Bitte die Nachfrage auf diesem Wege zu beantworten und danke Ihnen bereits im Vorfeld herzlich dafür. Es ging bei meinem Thema um den Erhalt einer Rechnung für eine Ausbildung mit Start im Oktober 2021. Sie hatten mir ihre Sicht bzgl. Teilverjährung mitgeteilt. Daraufhin hatte ich der Schulleiterin freundlich geschrieben u sie erneut an ihre Zusage des kostenlosen Ausbildungsdurchlaufs erinnert und ihr einen Kompromiss durch die Zahlung von 3000 Euro (statt 10000) angeboten. Unten sehen Sie die Reaktion der Dame per small darauf. Ich fühle mich sehr verzweifelt und möchte Sie erneut um ihren Rat bitten. Die Dame wird die Sache ihrem Anwalt übergeben u ich habe keinen. Würden Sie mich auch über die benutzte Plattform hinaus vertreten (ich bin derzeit in Sri Lanka) und mit welchen Kosten müsste ich hier rechnen?
Der Grund für die plötzliche Rechnungsstellung ist, dass wir hier in Sri Lanka ein gemeinsames freiwilliges Hilfsprojekt hatte für das sich die Schulleiterin einen halb so alten jungen Mann 'kaufte' für alle privaten u organisatorischen Zecke, der sich dann in mich verliebte und ihren privaten Wünschen nicht mehr nachkam. Das gerne noch als private Hintergrundinfo zum Verständnis. Sie bat ihn u mich daraufhin das Camp vor dem offiziellen Ende zu verlassen und dieser Bitte kamen wir nach. Im Anschluss darauf erfolgte die Rechtsstellung an mich, was sie nun mit übler Nachrede u Geschäftsschädigung begründet - was nicht der Wahrheit entspricht. Ich habe mich nicht Negativ der Gruppe über über sie geäußert.
Ich danke Ihnen herzlichst für Ihren Rat, Ihre Hilfe und Unterstützung,
Mit herzlichen Grüßen,
Gesendet: Samstag, den 01.02.2025 um 13:20 Uhr
> Von:
> An:
> Betreff: Letzte Aufforderung zur Zahlung - Rechnung für die Ausbildung.
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> Hallo,
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> deine Antwort überrascht mich nicht, da sie exakt dem Verhalten entspricht, das zu dieser Situation geführt hat. Allerdings ändert deine Nachricht nichts an den Fakten. Die Zahlung für die Ausbildung ist nach wie vor fällig, und ich fordere dich erneut nachdrücklich auf, diese vollständig zu begleichen. Sie verjährt erst 2026.
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> Mehrere unabhängige Rückmeldungen belegen, dass deine Aussagen zu erheblichen Unstimmigkeiten geführt haben. Es geht hier nicht um Einzeläußerungen, sondern um eine Kette von Handlungen deinerseits, die mein Ansehen und meine Arbeit erheblich geschädigt haben und die langfristige, negative Auswirkungen nach sich ziehen werden.
>
> Die Behauptung, dass ich dir die Ausbildung geschenkt hätte, ist nicht nur unzutreffend, sondern könnte auch als falsche Tatsachenbehauptung gewertet werden, was potenziell geschäftsschädigend und als versuchter Betrug betrachtet werden könnte. Selbst wenn es so gewesen wäre, dass ich dir die Ausbildung „geschenkt" hätte (was ohnehin fragwürdig ist), würde dein Verhalten diese „Gabe" hinfällig machen. Dein Versuch, diese Situation mit Begriffen wie „Frieden", „Dankbarkeit" und „gegenseitiger Wertschätzung" zu verhüllen, ändert nichts an der Realität. Es geht um eine klare vertragliche Verpflichtung, die du eingegangen bist und die nun erfüllt werden muss.
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> Sollte die Zahlung nicht bis spätestens 4. Februar 2025 erfolgen oder eine verbindliche Vereinbarung zur Begleichung des Gesamtbetrags getroffen werden, behalte ich mir vor, Zinsen auf den ausstehenden Betrag anzusetzen sowie die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten. Rechtsanwaltskosten und anfallende Zinsen kannst du vermeiden, indem du bis zu diesem Datum einen verbindlichen Vorschlag zur Begleichung des kompletten Betrags machst.
>
> Ich erwarte eine rasche Klärung dieser Angelegenheit.
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> Mit besten Grüßen
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>
>
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> Mo. bis Do. von 9:00 bis 11:00 und von 15:00 bis 17:00 -
> Fr. von 9:00 bis 11:00
>
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>
> Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst:
>
>
> > Am 01.02.2025 um 09:51 schrieb :
> >
> > Hallo,
> >
> > Es tut mir leid zu hören wie Du die Dinge empfindest, denn sie entsprechen so nicht der Wahrheit. Selbst als mich die Gruppenmitglieder liebevoll fragten warum ich vorzeitig das Camp verließ, war meine Ausage lediglich, dass es eine Bitte Deinerseits war, der ich folgte, ich Dir aber "Gottes Segen wünsch, dankbar bin und mich nicht negativ äußern wolle." Der Vorwurf der üblen Nachrede o.ä. trifft also von meiner Seite aus nicht zu.
> >
> > Und ich bin Dir nach wie vor sehr dankbar, dass Du mir die Möglichkeit gabst die Ausbildung im Oktober 2021 zu starten und mir einräumtest, dafür keine Rechnung zu stellen mit der Zusicherung, dass auch Dein Büro darüber informiert sei und ich mich deswegen "nicht in der Schuld oder schlecht fühlen müsse".
> > Dieses Entgegenkommen Deinerseits (das Du mir auf Nachfrage per email auch bestätigtest und in Deiner letzten whattsapp Nachricht nochmal erwähntest) wusste und weiß ich sehr zu schätzen. Nicht allein deshalb habe ich all die Jahre seit meiner Ausbildung versucht weitere Menschen für die Ausbildung zu gewinnen, Deine Bücher und Heilerkollegen zu empfehlen, meine Assistenstelle mit Liebe ausgeführt und mich der Schule gegenüber stets loyal u wertschätzend verhalten. Denn es ist eine wunderbare Sache, für die ich wie gesagt sehr dankbar bin.
> >
> > Obgleich zudem Deine nun, entgegen unserer Vereinbarung, gestellten Forderungen des Gesamtbetrags bereits der Verjährung unterliegen, möchte ich dennoch eine friedvolle Einigung u meinen wirklich empfundenen Dank ausdrücken und bin deshalb gern bereit Dir bis zum 05.02.2025 3000 Euro zu überweisen.
> >
> > Lass uns Beide Frieden u gegenseitige Wertschätzung beibehalten, das was wir Beide glaub auch in die Welt tragen wollen...
> > Gottes Segen und Grüße,
> >
> >
> >
> >
> >
> >> Gesendet: Dienstag, den 28.01.2025 um 09:21 Uhr
> >> Von:
> >> An:
> >> Cc:
> >> Betreff: Re: Rechnung für die Ausbildung.
> >>
> >> Betreff: Klärung der offenen Rechnung
> >>
> >> Hallo,
> >>
> >> aus deiner E-Mail an unser Büro nach Erhalt der Rechnung für die Ausbildung entnehme ich, dass du nicht bereit bist, deiner Verpflichtung zur Begleichung der Ausbildungskosten nachzukommen. Jegliches Entgegenkommen meinerseits in Bezug auf die Begleichung der Kosten für die Ausbildung habe ich bereits zurückgenommen und tue dies hiermit erneut formell. Ich fordere dich hiermit ausdrücklich auf, die ausstehende Zahlung unverzüglich zu leisten. Alternativ erwarte ich von dir spätestens bis zum 4. Februar 2025 verbindliche Vorschläge, wie und bis wann die vollständige Begleichung erfolgen wird.
> >>
> >> Darüber hinaus wurde mir nicht nur zugetragen, dass du Teilnehmer der Gruppe gegen mich aufgehetzt hast und dich in einer Weise über mich geäußert hast, die ich als üble Nachrede und geschäftsschädigend empfinde, sondern dein Verhalten hat auch zu Unstimmigkeiten geführt, die in der Gruppe öffentlich thematisiert werden mussten. Des Weiteren wird als direkte Konsequenz deines Verhaltens in xxxx in Zukunft kein Campus stattfinden können. Dies stellt einen erheblichen, tatsächlichen Schaden dar.
> >>
> >> Ich fordere dich daher auf, dich von allen Mitgliedern unseres Netzwerks fernzuhalten, um zu verhindern, dass weitere Vorfälle dieser Art geschehen. Sollte ich feststellen, dass dieses Verhalten fortgesetzt wird, behalte ich mir ausdrücklich rechtliche Schritte gegen dich vor.
> >>
> >> Sollte ich bis zum genannten Datum weder die Zahlung noch eine verbindliche Rückmeldung von dir erhalten, sehe ich mich gezwungen, die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben. Dieser wird nicht nur die berechtigten Gründe für die Rücknahme meines Entgegenkommens darlegen, sondern auch prüfen, ob weitere rechtliche Schritte, insbesondere wegen übler Nachrede und Geschäftsschädigung, einzuleiten sind.
> >>
> >> Ich hoffe auf eine rasche Klärung und erwarte deine Rückmeldung.
> >>
> >> Mit freundlichen Grüßen
> >> ,
> >>
> >>
> >>
> >>
> >>> Am 26.01.2025 um 18:51 schrieb :
> >>>
> >>> Liebe ,
> >>>
> >>> Ich hatte mit im Oktober 2021 (nach Fertigstellung meines Filmprojekts für) eine Vereinbarung getroffen und Zusicherung erhalten, dass (Wortlaut ) "das Büro informiert sei und ich keine Rechnung erhalten werde; die Ausbildung im Oktober 2021 dennoch machen könne - ohne ein schlechtes Gefühl zu haben oder mich in der Schuld zu fühlen."
> >>>
> >>> Unter diesen Bedingungen und Zusagen habe ich die Ausbildung (sehr dankbar) absolviert und u.a. parallel versucht weitere Menschen für die Ausbildung zu gewinnen, was mir auch gelungen ist.
> >>>
> >>> Von daher bitte ich um Einhaltung dieser Vereinbarung und Rücknahme der nun nach Ablauf von fast 3.5 Jahren gestellten unvermittelten Zahlungs-Forderung, die nicht der im Oktober 2021 getätigten Absprache entspricht.
> >>>
> >>>
> >>> Alles Gute und liebe Grüße,
> >>>
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ich würde hier zumindest nach Ihrer kurzen Schilderung empfehlen, den als Vergleich angebotenen Betrag zu bezahlen und abzuwarten, ob die Gegenseite tatsächlich dennoch einen Anwalt für den Restbetrag einschaltet - zumal der Anwalt die Forderung auch prüfen und, falls wirklich Verjährung eingetreten ist, von einer weiteren Geltendmachung absehen wird.
Wenn Sie ein anwaltliches oder gerichtliches Schreiben bekommen, können Sie sich gerne an mich wenden. Je nach Arbeitsbelastung kann ich die Sache dann übernehmen oder vielleicht einen Kollegen/Kollegin empfehlen.
Mit besten Grüßen