Raub

2. Juni 2010 15:00 |
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Strafrecht


Hallo,

mein Freund ist 33 Jahre alt. Im wird vorgeworfen: Raub

Wir waren zusammen in der Disco ich, meine Freundin und mein Freund. Als wir nach der Disco nach Hause gefahren sind, hab ich mich mit meiner Freundin gestritten. Mein Freund wollte zu erst aussteigen, weil er keine Lust auf Stress hatte. Auf einmal ist meine Freundin ausgestiegen und ging dann zu U-Bahn. Darauf hin hat er zu ihr gesagt, dann bezahl das Geld wegen dem Taxi, weil wir wegen ihr ein Umweg gemacht haben. Darauf hin hat sie gesagt verpiss dich. Dann haben sie sich gestritten ( er hat auch Gewalt angewendet) und sie erzählt mir das er ihr das Handy weggenommen hat und gesagt hat, sie soll im das Geld für das Taxi geben...so erzählt sie mir. Eine Augenzeugin hat die Polizei angerufen, und gesagt was da passiert ist. Bilder wurden auch über die Videokamera gemacht wo er sie schups, bzw. Gewalt anwendet, damit sie ihm das Geld gibt. Im Endeffekt kam ich runter und sah beide wie sie sich gestritten haben, er hatte keine Handys in der Hand. Sie weinte. Und dann kam auch gleich die Polizei.

Ich habe mich mit ihr versöhnt und sie hat auch keine Anzeige erstattet. Sie hat auch extra bei der Polizei angerufen und gesagt die sollen das raub wegmachen, weil es kein Raub gewesen ist. Er hat sich auch bei ihr entschuldigt. Ich habe auch am Freitag einen Termin bei der Polizei. Ich habe nix gesehen, ich war früher da als die Polizei.

Mein Freund ist schon vorbestraft.Wir waren auch alle betrunken. Aber wegen anderer Dinge nicht wegen Raubes er hat nie damit was zu tun gehabt.Wir waren auch alle betrunken. Welche Strafe würde mein Freund am Ende bekommen?


Danke
Sehr geehrte Fragestellerin,

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sollte Ihr Freund tatsächlich wegen Raubes nach § 249 StGB verurteilt werden, droht ihm eine Gefängnisstrafe von nicht unter einem Jahr.
Wird auf einen minder schweren Fall des Raubes erkannt, so liegt die Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Fraglich ist hier, ob sich Ihr Freund tatsächlich wegen Raubes strafbar gemacht hat.

Noch befindet sich das Verfahren gegen Ihren Freund im Ermittlungsverfahren, das heisst, die Strafverfolgungsbehörden versuchen aufzuklären, was genau zwischen Ihrem Freund und Ihrer Freundin passiert ist.

Ihrem Freund muss dann aufgrund der Ermittlungsergebnisse ein Raub nachgewiesen werden können.

Ihr Freund sollte sich einen Anwalt nehmen, dieser kann Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen und mit Ihrem Freund dessen Verteidigung abstimmen. Keinesfalls sollte er ohne Anwalt einfach abwarten.


Als Freundin haben Sie leider kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO. Wenn Sie nichts gesehen haben, sollten Sie das auch sagen.

Bitte beachten Sie, dass sich auch bei kleinen Änderungen des Sachverhaltes die rechtliche Würdigung völlig ändern kann.
Weiter dient diese Antwort nur zu Ihrer ersten rechtlichen Information und kann eine fundierte Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben, gerne können Sie mich auch in dieser Angelegenheit beauftragen,

mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwalt Ratajczak

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