Ratenkredit mit Zahlungsausfallversicherung

9. Juni 2016 22:20 |
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Kredite


Beantwortet von


09:16
Sehr geehrter Herr/Frau Anwalt/Anwältin,

ich bin weibl. und verheiratet. Aufgrund langjähriger Krankheit musste ich mich am 30.05.2012 einer medizinischen Reha unterziehen.
Am gleichen Tag war unser Auto fertig, welches in einem Autohaus / Werkstatt repariert wurde. Die Reparaturkosten waren leider so hoch, dass uns der Autohausinhaber einen Ratenkredit anbot, welcher über eine bestimmte schwedische Bank laufen würde.

Mein Ehemann, der zu diesem Zeitpunkt nicht kreditwürdig war, teilte dem Autohausbesitzer mit, dass ich seit mehreren Monaten arbeitsunfähig krankgeschrieben sei und genau heute eine medizinische Reha angetreten hätte.

Der Autohausbesitzer sagte darauf zu meinem Mann, dass dies kein Problem wäre, wenn er von mir den PA und entsprechende Unterschriften erbringen könnte. Da ich in der gleichen Stadt diese Reha-maßnahme erhielt, holte sich mein Mann schnell die Unterschriften und meinen PA. Natürlich war keine Besuchszeit und es musste schnell gehen. Zudem hatte ich auch keine Einsicht in irgendwelche Unterlagen.
Mein Mann zeigte mir, wo ich unterschreiben sollte und erklärte nur kurz, es wäre eine gute Sache und wir könnten so diese hohe Reparaturrechnung in Raten abzahlen.

Vielleicht wäre Kontrolle besser gewesen als Vertrauen, denn heute sieht die traurige Bilanz wie folgt aus:

Es handelte sich um eine Shopping-Card bis zu einem Limit von 2.100 Euro. In dem Vertrag bestätigte der Autohausbesitzer mit seiner Unterschrift, dass der Antragsteller (ich) ihm seine EC-Karte vorgelegt hat. (Das stimmt ja schon mal gar nicht)

Mein Ehemann hat auch noch eine Zahlungsausfallversicherung mit abgeschlossen, die in bestimmten Fällen die Ratenzahlung übernehmen wollte.

Im vergangenen Jahr ließ ich mir von der Bank Kontoauszüge zusenden, die ich bis dato nicht erhalten hatte. Ich konnte daraufhin kaum fassen, was ich da zu Gesicht bekam. Die geliehene Summe bzw. das Limit von 2.500 Euro war nach 3 Jahren monatlicher Abzahlungen nur etwas geringer geworden.
Bei sofortigem Telefonat erklärte man mir, dass wir noch weitere Reparaturkosten damit bezahlt hätten und natürlich sich dies in den Abzahlungsraten und Zinsen 15,90 % - variabel, bemerkbar macht. Zudem hat diese Zusatzversicherung ebenfalls eine hohe Prämie zzgl. 0,69 % Zinsen.

Es sah dann so aus, dass wir vom Juni 2012 bis März 2014 insgesamt 11 Reparaturen von insgesamt 1920,50 € in Anspruch nahmen.
Der aktuelle Kontostand betrug am 01. Juni 2015 = 2.114,24 €
Der aktuelle Kontostand betrug am 23. Mai 2016 = 2.110,58 €
Ist es normal, dass sich diese Saldosumme pro Jahr so gering verringert?

Die monatliche Rate variiert etwas aber es gehen monatlich ca. um die 100,00 € Rate inkl. Zinsen und Zinsen für die Zusatzversicherung von meinem Konto ab.

So, wie ich das sehe, habe ich gar keine Möglichkeit, diesen Kredit jemals noch zu meinen Lebzeiten abzuzahlen. Obwohl monatlich fast 100 € von meinem Konto abgehen, sieht man nach einem Jahr kaum mehr was davon. Wie kann das sein?

Diese Summe jetzt auf einmal abzuzahlen, ist mir nicht möglich. Ich habe der Bank die Einzugsermächtigung erst mal entzogen, um mich anwaltlich darüber beraten zu lassen, inwiefern ich andere Alternativen hätte, diesen Kredit mal tatsächlich zu mindern bzw. aufzulösen?

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich gar keinen Versicherungsschutz bei dieser Zusatzversicherung in Anspruch nehmen könnte, weil ich psysich krank bin und das seit vielen Jahren. Ich war auch zum Abschluss der Versicherung krankgeschrieben und nach den 78 Wochen erhielt ich die volle Erwerbsminderungsrente.

Im kleingedruckten bei der Zahlungsausfallversicherung steht:
Wir - der Versicherer- machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Versicherung für nichtig erklärt wird, wenn Sie diese Versicherung abschließen, obwohl Sie die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen. Wir versichern Sie gerne, wenn Sie derzeit nicht aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind oder Sie in den letzten 12 Monaten nicht wegen ernstlichen Erkrankungen behandelt wurden. Auch sind Sie weder in physiotherapeutischer Behandlung noch müssen Sie sich einem chirurgischen Eingriff unterziehen.

Nach § 6 der AGBs bin ich nicht mal im Todesfall versichert. Ich leide außerdem unter einer Erkrankung der Wirbelsäule und damit chronischen Schmerzsyndrom.
http://www.ikano-shoppingcard.de/media/_ablage/AVB_Kash_Sikkerhet.pdf

Ich weiß mir nicht anders zu helfen, damit ich jemals diesen Ratenkredit wieder loskriege. Diese Shoppingcard nutzen wir 2014 im Mai das letzte Mal - seitdem zahlen wir nur noch ab und die Summe wird und wird nicht geringer.

Der Autohausbesitzer ist der Vertragspartner dieser Bank und wusste, dass ich bei Vertragsabschluss krank geschrieben war. Er wusste auch, dass alle Angaben mein Mann gemacht hat. Ich selbst war in diesem Autohaus zu der Zeit nicht einmal.

Hat die Versicherung hier bei Vertragsabschluss zuwidergehandelt, weil Sie Kenntnis über meinen Krankheitsfall hatte und trotzdem diese Zusatzversicherung abschloss??

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Ich kann doch nicht deswegen bis an mein Lebensende zahlen? Gibt es keine Möglichkeit, der Versicherung zu vermitteln, dass sie sich hätten nach meinem Gesundheitszustand erkundigen müssen bevor sie mir diese Zusatzversicherung aufdrängelten?? (bzw. meinem Mann).

Wie sieht es mit deren Text aus, den die Versicherung angibt, Wir - der Versicher ......?

Hätte ich bei einer Klage vor Gericht gute Aussichten auf einen Prozessgewinn?
Sie gaben mir eine Frist, die Gesamtsumme zu zahlen, ansonsten droht Inkasso und Klage vor Gericht.

vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

mit freundlichen Grüßen
Frau M.


Ist es normal, dass sich diese Saldosumme pro Jahr so gering verringert?

9. Juni 2016 | 23:15

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

wie dort die Tilgung mit welchem Zins geregelt ist, ergibt sich ausschließlich aus dem Vertrag. Wucher liegt allerdings nur dann vor, wenn der Zinssatz dem Doppelten des Üblichen entspricht.

Die Kenntnis des Autohändlers dürfte der Versicherung auch zuzurechnen sein, sodass am Ende ein nichtiger Vertrag stünde, wobei alle Zahlungen jeweils zurück gewährt werden müssten, wobei Sie dann von dem hohen Zinssatz loskämen.
Ich hatte es aber auch so verstanden, dass der Kredit nunmehr auf einmal fällig ist, da dieser gekündigt worden war? In diesem Fall müsste dann ebenfalls die Rechnung gemacht werden, wie hoch die jeweiligen Summen gewesen sind und wie hoch die Abzahlung bis dato erfolgte.

Die Chancen für einen Prozess auf Nichtigkeit stehen gut, wobei eine Vertragsprüfung vorab noch durchgeführt werden sollte, insbesondere um Wucherzinsen ggf. feststellen zu können.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 10. Juni 2016 | 00:22

Natürlich wird der Autohausbesitzer vor Gericht die Kenntnis für meine Krankschreibung leugnen. Dann stünde Aussage gegen Aussage.

Ja, die Bank hat aufgrund meines Entzuges ihrer Einzugsermächtigung mir diesen Kredit gekündigt.

Wie sollte ich mich jetzt verhalten bzw. was würden Sie mir raten, zu tun?

vielen Dank im voraus
Frau M.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Juni 2016 | 09:16

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Kenntnis könnte allerdings durch Ihren Ehemann bezeugt werden. Ich würde Ihnen raten, den Vetrag hinsichtlich der Sittenwidrigkeit der Zinsen zu untersuchen und auch, ob Ihre Zahlungen vertragsgemäß berechnet worden sind. Falls Sie wenig Einkommen haben sollten, bestünde noch die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe, die ein Anwalt für Sie zur Prozessfinanzierung beantragen könnte.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und sich meine Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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