Prüfung von Zwischenzeugnis

| 13. Mai 2022 08:45 |
Preis: 35,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich habe ein Mobbingfall von Vorgesetzten erfahren. Daraufhin habe ich gekündigt und ein Zwischenzeugnis erhalten.
Bitte um Prüfung meines Zeugnises (inkl. Benotung).
Vielen Dank im Voraus.

Die Aufgaben von Fr.... umfassen in Wesentlichen: ca. 8 Punkte (meine Aufgaben und Bereich ausführlich beschrieben)

Frau ... besitzt solide Fachkenntnisse, die sie jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzt.

Zum Nutzen unsers Unternehmens erweitert und aktualisiert sie immer mit Erfolg ihre Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen.

Durch ihr logisches und analytisches Denvermögen findet sie auch für schwierige Probleme eingenständige, abgewogene und zutreffende Lösungen.

Frau ... zeigt Eigeninitiative und identifiziert sich immer voll mit ihren Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei sie auch durch ihre Einsatzfreunde überzeugt.

Auch in Situationen mit hohem Arbeitsaufkommen erweist sie sich als belastbar.

Alle Aufgaben führt sie selbständig, sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Sie agiert stets ruhig, überlegt, zielorientiert und präzise. Dabei überzeugt sie sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Frau ... überzeugt durch ihre Zuverlässigkeit.

Für alle auftretenden Probleme findet sie gute Lösungen.

Die ihr übertragenen Aufgaben erledigt Frau ... stets zu unserer Zufriedenheit.

Sie wird wegen ihres freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Sie ist immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellt, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden ist ausnahmslos einwandfrei.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau ... erteilt. Diesem Wunsch entsprechen wir gerne. Wir bedanken uns bei ihr für die in der Vergangenheit erbrachten Leistungen.

13. Mai 2022 | 09:42

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Die Note des Zeugnisses bewegt sich im Bereich der Schulnote „befriedigend".

Das ergibt sich aus der Benotungsformel, Sie hätten Ihre Aufgaben "stets zu unserer Zufriedenheit" erledigt.


2.

Unterstrichen wird diese Bewertung auch durch die Formulierung, Sie besäßen „solide" Fachkenntnisse. Solide Fachkenntnisse sind Kenntnisse, die ausreichen, das Arbeitspensum zu erledigen, aber nicht über den Durchschnitt hinausgehen.


3.

Ansonsten entspricht das Zeugnis dem zeugnisüblichen Aufbau unter Verwendung der „Zeugnissprache".


4.

Positiv ist hervorzuheben, dass Ihnen Eigeninitiative bescheinigt wird und auch die Eigenschaft, dass Sie durch Einsatzfreude überzeugen.


5.

Das Zeugnis hat also sowohl durchaus recht positive Aspekte, wobei eben die Gesamtbewertung, also die eigentliche Note, über ein "befriedigend" nicht hinausgeht.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 15. Mai 2022 | 01:40

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