Probleme mit Base

27. Februar 2011 20:05 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


09:25
Hallo ,der ganze verzwickte Sachverhalt so kurz wie möglich gefasst.
-Internet Flatrate mit Base am 31.3.2008 abgeschlossen
- Monatlicher Festpreis von 25,00 -per Einzug vom Konto
- september 2010 konnte nicht abgebucht werden
- Oktober November Dezember normale Abbuchung
- auf Grund des austehenden Betrages erhielt ich
Mahnungen ,und zum 3.1 2011 Kündigung von Base
- aktive Teil des Vertrages gekündigt , passive
läuft weiter..
- Schreiben vom Inkasso , Hauptforderung 277 Euro plus diverser NK
- jedoch weder von Base noch vom Inkasso ,ohne
Erklärung wie sich die Hauptforderung zusammen
setzt
- ich nachgeschlagen ,und angenommen das dies die
restlichen Monatsbeiträge bis zum normalen
Vertragsende sind , und diese dem Unternehmen
zustehen
- Zahlung meinerseits erfolgte , um Ruhe zu haben
- Nun erhielt ich ein weiteres Schreiben von
Inkasso , mit neuer Forderung von 25 Euro
(Monatsbeitrag)
- jedoch nahm ich an das ich diese mit der
Hauptforderung beglichen hatte
- Widerspruch bei Base und Inkasso , mit
Aufforderung zur Klärung
- von Inkasso keine Antwort
- Base teilte mir mit:
- aktive Teil des Vertrages gekündigt , der passive läuft weiter , da ich noch angerufen werden könnte laufen auch die Kosten weiter
- Jedoch habe ich eine Internet Flatrate abgeschlossen ,habe von Base nie eine Rufnummer erhalten und wurde mehrfach darauf hingewiesen das ich mit diesem Vertrag nicht telefonieren darf. Es sind nie Anrufe abgegangen und eingegangen.
- Auch in den AGBs des Unternehmens steht:
Sprachverbindungen kann der Kunde mit der Base Internet Flatrate nicht führen
- Doch genau dieser Umstand soll nun eine Begründung dafür sein das der Vertrag weiter läuft.
Nun meine Frage :
Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten?
Muss ich die Monatsbeiträge weiterhin bezahlen ? Diese habe ich doch mit der Hauptforderung beglichen.
Das Unternehmen hat Anspruch auf Schadensersatz von 75 Prozent. Da mein Vertrag noch 11 Monate bei einem Festbetrag von 25 Euro / mtl läuft , kann die Schadensersatzforderung / Hauptforderung nicht mehr wie 275 Euro betragen .
Jedoch werden nun weiter die Monatsbeiträge gefordert.Ist das rechtens?
Darf Base nun weitere Zahlungen verlangen?
Und das für "LEISTUNGEN " die mir laut Vertrag untersagt sind ?
Wie kann ich mich gegen Base und Inkasso wehren ?

Mit Freundlichen Grüßen und vielen Dank
27. Februar 2011 | 20:55

Antwort

von


(1109)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail: tsmack@t-online.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Es ist nicht Ihre Aufgabe als Kunde herauszufinden worauf sich ein Unternehmen stützt wenn es Forderungen geltend macht.

Wenn Sie eine Kündigung erhielten und haben anschließend die ausstehende Gebühr bezahlt sollten Sie diese Dokumente dem Inkassounternehmen in Kopie senden, am Besten nachweisbar per Einschreiben/Rückschein.

Darin sollten Sie darlegen, daß alle Forderungen gegenüber Base beglichen wurden.
Wenn Base danach weiter Gebühren gegenüber Ihnen geltend machen will, ist es die Aufgabe von Base eine schlüssige Begründung dafür zu liefern.

Sie haben nach Ihrer Darstellung jedenfalls alle ausstehenden Gebühren bezahlt, daher gibt es für weitere Forderungen von Base keinen Raum. Verlangen Sie daher eine schriftliche Begründung von Base für die Weiterberechnung der Gebühren.

Eine Aufspaltung des Vertrags in einen aktiven und einen passiven Teil kommt mir jedenfalls höchst zweifelhaft vor. Wenn diese Auskunft von einer „Hotline" o.ä. kommt, ist sie ohnehin mit größter Vorsicht zu genießen.

Wenn Base darauf hin rechtliche Schritte ergreift, sollten Sie einen Rechtsanwalt zur Abwehr der Ansprüche beauftragen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die Direktanfrage kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
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Rückfrage vom Fragesteller 1. März 2011 | 20:04

Vielen Dank für ihre Antwort,
Eine Frage würde ich gern noch stellen :

Kann ich von Base bzw. vom nun zuständigen Inkassobüro verlangen das sie mir genau aufschlüsseln wie die finanziellen Forderungen zu Stande kommen ?
Sprich kann ich weite Zahlungen verweigern bis nicht entgültig geklärt ist wie sich die Forderung begründet?
Verweigern kann ich immer ,auf meine Kosten - aber sind die Unternehmen verpflichtet oder kann ich sie dazu verpflichten mir detailierte Auskunft und Nachweise , Berechnungen..oÄ bezüglich der Forderungen mitzuteilen?

im Vorraus vielen Dank
und freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. März 2011 | 09:25

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Gegenüber dem Inkassobüro sollten Sie wie oben erwähnt die Zahlung zunächst ablehnen.

Dann geht die Forderung zurück zu Base. Von Base können Sie verlangen, daß Ihnen die Forderung aufgeschlüsselt wird, vielleicht wurde hier ein Fehler gemacht. Solange die Forderung nicht aufgeschlüsselt ist sollten Sie die Forderung auch nicht begleichen, zu einer Begründung ist Base verpflichtet.


Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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