Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung gern nachfolgend beantworte.
"Meine frage ist, geht das so bzw. habe ich trotz dem mietfreien wohnen, Anspruch auf den Teil des Reinertrags?"
Testamente sind wie alle Willenserklärungen auszulegen. Dabei ist einzig der wahre Wille Ihres Vaters zu erforschen gem. § 133 BGB.
In einer ersten Stufe wäre zu prüfen, ob Ihnen und Ihrer Schwester der gesamte Reinertrag gemeinsam zustehen soll. Davon gehe ich nach Ihrer Schilderung aus.
In einer zweiten Stufe wäre zu prüfen, ob Ihr Vater Ihnen und Ihrer Schwester finanziell genau das Gleiche zukommen lassen wollte. Sollte dies der Fall sein, so könnte man zu dem Ergebnis kommen, dass Sie sich mietfreies Wohnen in dem Haus auf Ihren Anteil am Reinertrag anrechnen lassen müssen. Hierzu müsste der genaue Wortlaut des Testaments geprüft werden. Aber selbst dann, wenn eine Anrechnung nach dem Willen Ihres Vaters erfolgen sollte, sehe ich noch die Möglichkeit, dass der Reinertrag Ihren Wohnvorteil der Höhe nach übersteigt und Ihnen zumindest ein Teil hiervon zusteht.
Ich empfehle Ihnen einen im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt mit der näheren Überprüfung des Testaments und der Argumentation des Testamentsvollstreckers zu beauftragen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Bitte beachten Sie, dass meine Antwort nur eine erste Einschätzung darstellt. Dies kann eine persönliche Beratung regelmäßig nicht ersetzen.
Gern dürfen Sie sich zur weiteren Bearbeitung dieser Angelegenheit auch an unsere Kanzlei unter den angegebenen Kontaktdaten wenden.
Mit freundlichen Grüßen
- Ivo Glemser -
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung gern nachfolgend beantworte.
"Meine frage ist, geht das so bzw. habe ich trotz dem mietfreien wohnen, Anspruch auf den Teil des Reinertrags?"
Testamente sind wie alle Willenserklärungen auszulegen. Dabei ist einzig der wahre Wille Ihres Vaters zu erforschen gem. § 133 BGB.
In einer ersten Stufe wäre zu prüfen, ob Ihnen und Ihrer Schwester der gesamte Reinertrag gemeinsam zustehen soll. Davon gehe ich nach Ihrer Schilderung aus.
In einer zweiten Stufe wäre zu prüfen, ob Ihr Vater Ihnen und Ihrer Schwester finanziell genau das Gleiche zukommen lassen wollte. Sollte dies der Fall sein, so könnte man zu dem Ergebnis kommen, dass Sie sich mietfreies Wohnen in dem Haus auf Ihren Anteil am Reinertrag anrechnen lassen müssen. Hierzu müsste der genaue Wortlaut des Testaments geprüft werden. Aber selbst dann, wenn eine Anrechnung nach dem Willen Ihres Vaters erfolgen sollte, sehe ich noch die Möglichkeit, dass der Reinertrag Ihren Wohnvorteil der Höhe nach übersteigt und Ihnen zumindest ein Teil hiervon zusteht.
Ich empfehle Ihnen einen im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt mit der näheren Überprüfung des Testaments und der Argumentation des Testamentsvollstreckers zu beauftragen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Bitte beachten Sie, dass meine Antwort nur eine erste Einschätzung darstellt. Dies kann eine persönliche Beratung regelmäßig nicht ersetzen.
Gern dürfen Sie sich zur weiteren Bearbeitung dieser Angelegenheit auch an unsere Kanzlei unter den angegebenen Kontaktdaten wenden.
Mit freundlichen Grüßen
- Ivo Glemser -
Rechtsanwalt