Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Scheinbar war das ein Probeabo - man müsste daher wissen, ob quasi ein Jahreabo automatisch folgt, wenn -Sie nicht rechtzeitig kündigen.
Leider sind Sie für den Spamordner selber verantwortlich, so auch das Landgericht Bonn - LG Bonn, Urt. vom 10.01.2014, Az. 5 O 189. Danach ist ein Spamordner täglich zu prüfen. Hier können Sie nur aus Kulanz versuchen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Scheinbar war das ein Probeabo - man müsste daher wissen, ob quasi ein Jahreabo automatisch folgt, wenn -Sie nicht rechtzeitig kündigen.
Leider sind Sie für den Spamordner selber verantwortlich, so auch das Landgericht Bonn - LG Bonn, Urt. vom 10.01.2014, Az. 5 O 189. Danach ist ein Spamordner täglich zu prüfen. Hier können Sie nur aus Kulanz versuchen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen