26. Oktober 2021
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17:26
Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Kolditz
Große Straße 14
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Web: http://www.anwalt-juebek.de
E-Mail: info@anwalt-juebek.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die von Ihnen verwendete Formulierung ist ausreichend für einen entsprechenden Ausschluss, solange Sie aufgrund der Anzahl und Häufigkeit Ihrer Verkäufe weiterhin als Privatperson (privater Verkäufer) gelten und bei Ihnen kein gewerbsmäßiges Handeln (Unternehmer) unterstellt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kolditz
(Rechtsanwalt)
Rechtsanwalt Stefan Kolditz