Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Schilderung werden Sie wohl um die Rückzahlung des Kaufpreises nebst der Auktions- und Versandkosten nicht herumkommen, da dem Käufer ein Rücktrittsrecht zustehen dürfte, in dessen Rahemn die genannten Kosten zu erstatten sind.
Gebrauchsspuren, Dreck im Display und ein defekter Akku können zwar einem gebrauchten Handy anhaften und wären vertragsgemäß. Das gilt aber nur für ein "altes" Handy. Dagegen stehen diese Mängel im Gegensatz zur Bezeichnung als neuwertig und wenig gebraucht. Hier wären zwar minimale Gebrauchsspuren auch hinzunehmen; nicht aber deutliche Gebraucsspuren, Schmutz im Display und ein kaputter Akku.
Vor diesem Hintergrund sehe ich keine reellen Chancen, sich den geltend gemachten Kosten zu entziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
nach Ihrer Schilderung werden Sie wohl um die Rückzahlung des Kaufpreises nebst der Auktions- und Versandkosten nicht herumkommen, da dem Käufer ein Rücktrittsrecht zustehen dürfte, in dessen Rahemn die genannten Kosten zu erstatten sind.
Gebrauchsspuren, Dreck im Display und ein defekter Akku können zwar einem gebrauchten Handy anhaften und wären vertragsgemäß. Das gilt aber nur für ein "altes" Handy. Dagegen stehen diese Mängel im Gegensatz zur Bezeichnung als neuwertig und wenig gebraucht. Hier wären zwar minimale Gebrauchsspuren auch hinzunehmen; nicht aber deutliche Gebraucsspuren, Schmutz im Display und ein kaputter Akku.
Vor diesem Hintergrund sehe ich keine reellen Chancen, sich den geltend gemachten Kosten zu entziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt