4. September 2006
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22:43
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für die Erhöhung Ihres Einsatzes und für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
1.
Da Sie die VPG von derzeit € 47250,- überschreiten, sind Sie versicherungsfrei und können sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Indem Sie durch Ihre Vortragstätigkeit ein regelmäßiges Einkommen erzielen, könnte dieses tatsächlich relevant für die VPG werden. Hier könnte es für Sie tatsächlich besser sein, keine schlafenden Hunde zu wecken. Allerdings haben Sie in dem Punkt Recht, dass die Mitberücksichtigung dieser Einkünfte für den Verbleib in der PKV günstiger wäre.
2.
Bei Ihrem Wechsel zur PKV muss geprüft werden, ob etwaige Kinder einen Anspruch auf kostenlose Familienversicherung bei Ihrer Partnerin in der GKV hätten. Bei der Prüfung der Ansprüche ist wesentlich, wer der Hauptverdiener in der Familie ist, und ob dessen Einkommen regelmäßig über der VPG liegt. Wenn in Ihrem Fall alle drei der nachfolgend aufgeführten Punkte bejaht werden, ist eine kostenfreie Familienversicherung für Kinder in der GKV nicht möglich: Ihre Ehefrau ist GKV-versichert, Ihr Gesamteinkommen übersteigt regelmäßig im Monat 1/12 der VPG (2006: 3.937,50 Euro) und Ihr Gesamteinkommen liegt regelmäßig höher als das Gesamteinkommen Ihrer Frau. Das Vorliegen dieser Bedingungen würde dazu führen, dass Kinder in der Regel nicht beim GKV-versicherten Elternteil kostenlos mitversichert werden könnten! Dann wären Sie darauf verwiesen, die Kinder entweder in der GKV freiwillig zu versichern oder eine private Krankenversicherung abzuschließen. Beides würde Versicherungsbeiträge kosten. Liegt Ihr Einkommen also unter der VPG, könnten Ihre Kinder GKV-mitversichert sein, § 10 SGB V.
3.
Der Weg von der PKV zurück in die GKV ist nicht leicht und nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Fallen Sie als privat versicherter Arbeitnehmer unter die VPG, werden Sie automatisch wieder in der GKV versicherungspflichtig. Gleiches gilt, wenn Sie arbeitslos werden. Sind Sie aber weniger als 12 Monate ohne Arbeit, können Sie jedoch zu den alten Konditionen in die PKV zurück (im Fall, dass Sie die VPG überschreiten, ist dies sogar verpflichtend!). Allein Heirat oder die Geburt von Kindern würden an der Zugehörigkeit zur PKV nichts ändern.
Wie Sie sich versichern, sollten Sie gut durchrechnen!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über Ihren Problemkreis vermitteln. Bei Bedarf nutzen Sie gern die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt