26. April 2025
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12:56
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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eine solche Preissteigerung um mehr als 5% bedarf einer schriftlichen Information mit Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht.
Der Anbieter hat die Verpflichtung und Nachweispflicht dieser Information.
Da Sie es nicht erhalten haben, fehlt es an der notwendigen Information.
Sie müssten dann auch nur den bisherigen Betrag zahlen.
Nachdem Sie nun erst verspätet die Information bekommen haben, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
Das müssen Sie aber ausdrücklich erklären.
Ob Ihre Bitte, Sie aus dem Vertrag herauszunehmen, als Kündigung zu verstehen ist, kommt auf die genaue Formulierung an.
Man kann es wahrscheinlich umdeuten, sicher kann ich das so aber nicht beantworten.
Daher sollten Sie Ihr Sonderkündigungsrecht vorsorglich nochmals wiederholen.
Nehmen Sie dabei unbedingt Bezug auf die Preiserhöhung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle