Sehr geehrter Ratsuchender,
gern nehme ich zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung:
Der Zugewinnausgleich dient dem Ausgleich desjenigen Vermögens, welches die Ehegatten während der Ehe erwirtschaftet haben. Dabei sind auch Vermögenszuwächse durch Aufbau einer eigenen Firma etc. auszugleichen, wobei jedoch noch bestehende Investitionsverbindlichkeiten abgezogen werden dürfen. Zudem wäre denkbar, dass Zuschüsse aus Schenkungen oder Erbschaften eingeflossen sind, welche möglicherweise nicht dem Zugewinn unterfallen. Ansonsten spielt es keine Rolle, aus welchem eigenen oder gemeinsamen Topf das Geld geflossen ist.
Den Wert der Unternehmung muss ein Sachverständiger feststellen. Der danach ermittelte Zugewinn der Ehefrau ist dann Ihrem eigenen Zugewinn gegenüber zu stellen. Von dem Mehr an Zugewinn muss der betreffende Ehegatte dann die Hälfte an den anderen abgeben.
Bei weiteren Fragen zu diesem Problem nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
gern nehme ich zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung:
Der Zugewinnausgleich dient dem Ausgleich desjenigen Vermögens, welches die Ehegatten während der Ehe erwirtschaftet haben. Dabei sind auch Vermögenszuwächse durch Aufbau einer eigenen Firma etc. auszugleichen, wobei jedoch noch bestehende Investitionsverbindlichkeiten abgezogen werden dürfen. Zudem wäre denkbar, dass Zuschüsse aus Schenkungen oder Erbschaften eingeflossen sind, welche möglicherweise nicht dem Zugewinn unterfallen. Ansonsten spielt es keine Rolle, aus welchem eigenen oder gemeinsamen Topf das Geld geflossen ist.
Den Wert der Unternehmung muss ein Sachverständiger feststellen. Der danach ermittelte Zugewinn der Ehefrau ist dann Ihrem eigenen Zugewinn gegenüber zu stellen. Von dem Mehr an Zugewinn muss der betreffende Ehegatte dann die Hälfte an den anderen abgeben.
Bei weiteren Fragen zu diesem Problem nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt