Pool-Fahrzeug und Versicherung sowie 1%-Regelung

| 23. November 2023 10:31 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Wir sind ein Unternehmen und haben ein Poolfahrzeug, das tagsüber von allen Mitarbeitern genutzt wird, früh morgens und abends sowie für sonstige Privatfahrten von unserer Assistentin.

Konkret habe ich folgende Fragen:

1.) Kann unsere Assistentin auf 1%-Regelung verzichten, wenn ein Fahrtenbuch für das Pool-Fahrzeug geführt wird? Ist das Führen eines Fahrtenbuchs bei einem Pool-Fahrzeug überhaupt möglich?

2.) Unsere Assistentin nutzt das Fahrzeug auch für sämtliche Privatfahrten. Dabei fährt auch ihre Tochter (5 Jahre) öfters mit. Zeitgleich ist auch ihr Lebensgefährte oft Fahrer des Fahrzeugs. Ist die Familie entsprechend versichert, auch wenn es sich um ein Pool-Fahrzeug handelt?

23. November 2023 | 11:18

Antwort

von


(718)
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

1. ) Ja, Ihre Assistentin kann auf die 1%-Regelung verzichten, wenn ein Fahrtenbuch für das Pool-Fahrzeug geführt wird. Das Führen eines Fahrtenbuchs bei einem Pool-Fahrzeug ist möglich und sogar empfehlenswert, um die privaten Fahrten der Assistentin nachzuweisen. In diesem Fahrtenbuch müssen alle Fahrten, sowohl betriebliche als auch private, lückenlos und zeitnah eingetragen werden. Die Aufzeichnungen müssen dabei wirklich lückenlos sein, wenn Lücken auftauchen berechtigt dies den Betriebsprüfer zum Verwerfen des Fahrtenbuches.

2. ) Bezüglich der Versicherung des Fahrzeugs hängt dies von den spezifischen Bedingungen Ihrer Kfz-Versicherung ab. In der Regel sind alle Fahrer versichert, die das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers nutzen. Dies würde auch den Lebensgefährten und die Tochter der Assistentin einschließen. Es ist jedoch ratsam, dies mit Ihrer Versicherungsgesellschaft zu klären, um sicherzustellen, dass alle Nutzer des Fahrzeugs ausreichend versichert sind.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 25. November 2023 | 17:06

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Auf den Punkt gebracht und verständlich erläutert."
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Sebastian Braun »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 25. November 2023
5/5.0

Auf den Punkt gebracht und verständlich erläutert.


ANTWORT VON

(718)

Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Erbrecht