23. November 2023
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11:18
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
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E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
1. ) Ja, Ihre Assistentin kann auf die 1%-Regelung verzichten, wenn ein Fahrtenbuch für das Pool-Fahrzeug geführt wird. Das Führen eines Fahrtenbuchs bei einem Pool-Fahrzeug ist möglich und sogar empfehlenswert, um die privaten Fahrten der Assistentin nachzuweisen. In diesem Fahrtenbuch müssen alle Fahrten, sowohl betriebliche als auch private, lückenlos und zeitnah eingetragen werden. Die Aufzeichnungen müssen dabei wirklich lückenlos sein, wenn Lücken auftauchen berechtigt dies den Betriebsprüfer zum Verwerfen des Fahrtenbuches.
2. ) Bezüglich der Versicherung des Fahrzeugs hängt dies von den spezifischen Bedingungen Ihrer Kfz-Versicherung ab. In der Regel sind alle Fahrer versichert, die das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers nutzen. Dies würde auch den Lebensgefährten und die Tochter der Assistentin einschließen. Es ist jedoch ratsam, dies mit Ihrer Versicherungsgesellschaft zu klären, um sicherzustellen, dass alle Nutzer des Fahrzeugs ausreichend versichert sind.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt