Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Eine polnische Putzhilfe kann bei der Bundesknappschaft als Minijobberin angemeldet werden, wenn die Arbeitsagentur eine Arbeitserlaubnis erteilt hat. Alles andere wäre illegal.
Ohne Arbeitserlaubnis gibt es keine Möglichkeit einer legalen Beschäftigung in Deutschland.
In Bezug auf das von Ihnen angegebene Inserat einer Polin ist anzumerken, dass es sich hier um eine Putzhilfe handelt, die wohl im Besitz einer Arbeitserlaubnis und als Selbständige im Besitz eines Gewerbescheins ist.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Danke für die schnelle Beantwortung:
Noch eine Nachfrage:
Wenn diese Tätikeit in Polen als Gewerbe angemeldet ist, was muß dann beachtet werden, wenn die polnische Putzhilfe in Deutschland arbeiten möchte.
Welche Unterlagen muß Sie dann vorlegen.
Vielen Dank
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage betrifft einen neuen Sachverhalt ist von den ursprünglichen Fragen nicht umfasst.
Gleichwohl wird eine Arbeitserlaubnis benötigt und ein Gewerbeschein, wenn die Putzhilfe selbständig arbeiten möchte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage betrifft einen neuen Sachverhalt ist von den ursprünglichen Fragen nicht umfasst.
Gleichwohl wird eine Arbeitserlaubnis benötigt und ein Gewerbeschein, wenn die Putzhilfe selbständig arbeiten möchte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -