16. Oktober 2008
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20:33
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Haeske
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der Anspruch auf das jeweilige Pflichtteil entsteht erst mit dem Tod Ihrer Mutter oder Ihres Vaters.
Wenn Sie das Pflichtteil vorher schon ausgezahlt haben möchten, geht dies nur in Einvernehmen mit Ihren Eltern, nicht aber gegen deren Willen.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin