Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall haben Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Bruder getroffen, die die Zahlungsmodalitäten Ihres Pflichtteils regelt. Da Ihr Bruder die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht leistet, befindet er sich in Verzug. Sie haben daher grundsätzlich die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.
1. Mahnverfahren: Sie könnten ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um einen Vollstreckungstitel zu erlangen. Dieser Titel berechtigt Sie dazu, die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Bruder zu betreiben. Die Kosten für das Mahnverfahren richten sich nach dem Streitwert, also der Höhe der Forderung. Sie müssen in Vorleistung treten, können diese Kosten aber von Ihrem Bruder als Verzugsschaden zurückverlangen.
2. Klage: Sollte Ihr Bruder dem Mahnbescheid widersprechen, bleibt Ihnen der Weg der Klage. Auch hier richten sich die Kosten nach dem Streitwert. Im Falle eines Obsiegens kann Ihr Bruder zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt werden.
3. Zwangsvollstreckung: Mit dem Vollstreckungstitel können Sie die Zwangsvollstreckung betreiben, z. B. in Form einer Pfändung oder Zwangsversteigerung der geerbten Immobilien. Auch hier entstehen Kosten, die Sie grundsätzlich von Ihrem Bruder zurückverlangen können.
Es ist ratsam, sich vor Einleitung rechtlicher Schritte anwaltlich beraten zu lassen.
Eventuell lässt sich durch die Mediation eines Anwalts auch eine gütliche Einigung finden. Gerne stehe ich Ihnen hierbei zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Sehr verehrter Herr Richter.
Vielen Dank für Ihre kompetenten Ausführungen.
Könnten Sie mir etwas zu den Kosten sagen? Es geht hier um einen Betrag von 200.000 €.
Vielen Dank.
Mit besten Grüßen
Sehr geehrte Fragesteller,
Gerne beantworte ich Ihnen die Nachfrage:
die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Die Gerichtskosten für das Mahnverfahren betragen bei einem Streitwert von 200.000 € etwa 486 €. Hinzu kommen die Anwaltskosten, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten und bei einem Streitwert von 200.000 € etwa 1.638 € betragen.
Sollte es zu einer Klage kommen, fallen zusätzlich Gerichtskosten für das streitige Verfahren an. Diese betragen bei einem Streitwert von 200.000 € etwa 3.078 €. Die Anwaltskosten für das streitige Verfahren belaufen sich auf etwa 3.276 €.
Bei einer Zwangsvollstreckung fallen weitere Kosten an, die sich nach dem Umfang der Vollstreckungsmaßnahmen richten.
Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung Würde 3.456,59 € betragen.
Hier könnte ich Ihnen aber entgegenkommen.
Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail,
Beste Grüße
RA Richter