Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Pflicht zur Bestellung von Mülltonnen kann im Vertrag an den Mieter weitergegeben werden, wenn garantiert ist, dass nur ein Mieter die Mülltonnen benutzt. Denn Sie als Mieter wissen besser als der Vermieter, wie viele Tonnen in welcher Größe Sie brauchen.
Ihr Haus besteht aus 3 Wohnungen. Auch wenn die anderen beiden Wohnungen jetzt leer stehen, können diese jederzeit vermietet werden.
Daher dürfte es nur zulässig sein, Ihnen die Pflicht zum Bestellen der Mülltonnen aufzuerlegen, wenn der Versorger abschließbare Mülltonnen anbietet, bei denen sichergestellt ist, dass diese auch dann nur von Ihnen benutzt werden können, wenn die anderen Wohnungen vermietet werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Pflicht zur Bestellung von Mülltonnen kann im Vertrag an den Mieter weitergegeben werden, wenn garantiert ist, dass nur ein Mieter die Mülltonnen benutzt. Denn Sie als Mieter wissen besser als der Vermieter, wie viele Tonnen in welcher Größe Sie brauchen.
Ihr Haus besteht aus 3 Wohnungen. Auch wenn die anderen beiden Wohnungen jetzt leer stehen, können diese jederzeit vermietet werden.
Daher dürfte es nur zulässig sein, Ihnen die Pflicht zum Bestellen der Mülltonnen aufzuerlegen, wenn der Versorger abschließbare Mülltonnen anbietet, bei denen sichergestellt ist, dass diese auch dann nur von Ihnen benutzt werden können, wenn die anderen Wohnungen vermietet werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen